Transportschaden: Wie viel Geld steht Ihnen zu?
Ihre Ware wurde beim Transport beschädigt und Sie fragen sich: Wie viel Geld bekomme ich eigentlich? Die Antwort hängt von mehreren Faktoren , und leider ist der Betrag, den die Spedition anbietet, oft deutlich weniger als der tatsächliche Schaden.
In diesem Ratgeber erklären wir, welche Haftungsgrenzen gelten, wann Sie den vollen Warenwert verlangen können und wie Sie Ihren Anspruch beziffern.
Gesetzliche Haftungsgrenzen im Überblick
Die Höhe Ihres Anspruchs hängt davon ab, welches Recht anwendbar ist:
- Nationaler Transport (HGB): Der Frachtführer haftet bis zu 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro , das entspricht aktuell etwa 10–11 €/kg. Bei einer 500-kg-Sendung sind das bis zu ca. 5.500 €.
- Internationaler Transport (CMR): Die Haftungsgrenze liegt ebenfalls bei 8,33 SZR/kg. Zusätzlich können Frachtkosten, Zölle und Auslagen geltend gemacht werden.
- Paketdienste (Postgesetz): Paketdienste haften oft nur bis zu bestimmten , häufig 500–750 € pro Sendung, je nach AGB.
Wann Sie den vollen Warenwert bekommen
Die gesetzlichen Haftungsgrenzen gelten nur bei einfacher Fahrlässigkeit. In folgenden Fällen haftet die Spedition für den vollen Schaden:
- Qualifiziertes Verschulden: Wenn die Spedition leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten würde (§ 435 HGB). Beispiele: fehlende Ladungssicherung, offensichtlich ungeeignetes Fahrzeug, Ware bei Regen auf offenem Lkw.
- Vereinbarte Wertangabe: Wenn Sie beim Versand eine Wertdeklaration vorgenommen haben, haftet der Frachtführer bis zu diesem Betrag.
- Vorsatz: Bei absichtlicher Beschädigung oder Diebstahl entfallen alle Haftungsgrenzen.
So berechnen Sie Ihren Schaden
Der Schadensersatz orientiert sich am Wert der Ware zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Frachtführer:
- Bei Totalverlust: Warenwert laut Rechnung zum Zeitpunkt der Übergabe an die Spedition
- Bei Teilbeschädigung: Reparaturkosten oder , je nachdem, was wirtschaftlich sinnvoller ist
- Zusätzliche Kosten: Frachtkosten, Gutachterkosten und weitere nachweisbare Folgeschäden können ebenfalls geltend gemacht werden
Lassen Sie sich beraten
Ob Sie den vollen Warenwert oder nur die gesetzliche Höchstgrenze erhalten, hängt vom konkreten Verschulden der Spedition ab. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der den Fall einschätzen kann. Die Durchsetzung auf dem Rechtsweg dauert häufig 6–18+ Monate.
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Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.