Transportschaden – was tun?
Die Ware kommt beschädigt an, die Palette ist zerbrochen oder die Sendung fehlt komplett. Jetzt zählt schnelles und richtiges Handeln. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, was nach einem Transportschaden zu beachten ist – von der Dokumentation über Fristen bis zu Ihren Möglichkeiten der Schadenregulierung.
Warum schnelles Handeln bei Transportschäden wichtig ist
Bei Transportschäden gelten nach allgemeiner Erfahrung enge Fristen. Wer zu spät reagiert, kann häufig Ansprüche verlieren. Das Handelsgesetzbuch (HGB) sieht für die Schadensmeldung bei äußerlich erkennbaren Schäden eine sofortige Anzeige bei Übergabe vor. Bei verdeckten Schäden – also solchen, die erst beim Auspacken sichtbar werden – beträgt die Frist in der Regel sieben Tage nach Ablieferung. Diese Fristen können je nach Einzelfall und Vertragslage variieren. Im Zweifelsfall sollten Sie immer einen Rechtsanwalt konsultieren.
Neben den rechtlichen Fristen gibt es einen praktischen Grund: Je früher Sie den Schaden dokumentieren und melden, desto besser ist Ihre Beweislage. Fotos, die direkt bei Anlieferung gemacht werden, haben eine andere Beweiskraft als Bilder, die Tage später entstehen.
Schritt für Schritt: So gehen Sie nach einem Transportschaden vor
Schaden sofort dokumentieren
Fotografieren Sie alles: die beschädigte Verpackung, den Inhalt, das Versandetikett, den Zustand der Palette. Machen Sie möglichst viele Bilder aus verschiedenen Blickwinkeln. Wenn möglich, lassen Sie den Fahrer den Schaden bei der Übergabe quittieren – etwa durch einen Vermerk auf dem Lieferschein wie „Ware beschädigt angekommen“.
Schaden bei der Spedition oder dem Frachtführer melden
Informieren Sie die Spedition oder den Frachtführer unverzüglich schriftlich über den Schaden. Eine E-Mail mit Fotos und Schadensbeschreibung reicht in der Regel als erster Schritt. Notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und den Ansprechpartner. Wichtig: Melden Sie den Schaden nicht nur über ein Online-Portal, sondern bewahren Sie eine Kopie Ihrer Meldung auf.
Beweise sichern und Unterlagen zusammenstellen
Sammeln Sie alle relevanten Dokumente: Kaufbeleg oder Rechnung für die beschädigte Ware, den Frachtvertrag oder die Auftragsbestätigung, den Lieferschein, alle Korrespondenz mit der Spedition sowie ggf. ein Gutachten über die Schadenshohe. Je vollständiger Ihre Unterlagen, desto besser stehen Ihre Chancen bei der Regulierung.
Reaktion der Spedition abwarten – und dann entscheiden
In vielen Fällen erhalten Sie nach der Schadensmeldung eine Antwort der Spedition oder deren Versicherer. Häufig wird der Schaden abgelehnt, nur teilweise anerkannt oder es wird ein Betrag unterhalb des tatsächlichen Schadens angeboten. An diesem Punkt stehen Ihnen verschiedene Wege offen.
Welche Optionen haben Sie nach einem Transportschaden?
Option 1: Selbst verhandeln
Sie können versuchen, den Schaden direkt mit der Spedition oder deren Versicherung zu klären. Das funktioniert nach allgemeiner Erfahrung am besten bei kleineren Schäden, bei denen die Beweislage eindeutig ist. Bedenken Sie allerdings: Speditionen haben erfahrene Schadensabteilungen, die genau wissen, welche Argumente gegen Kunden funktionieren.
Option 2: Anwalt einschalten
Ein auf Transportrecht spezialisierter Anwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen. Allerdings sind damit häufig Kosten verbunden: Anwaltsgebühren, eventuell Gutachterkosten und im schlimmsten Fall Gerichtskosten. Die Dauer eines Rechtsstreits kann mehrere Monate bis Jahre betragen. Bei hohen Schadenwerten und guter Beweislage kann dieser Weg sinnvoll sein.
Option 3: Forderung verkaufen (Forderungskauf)
Es gibt die Möglichkeit, die Schadensforderung an einen spezialisierten Aufkäufer zu verkaufen. Beim sogenannten Forderungskauf übertragen Sie Ihren Anspruch gegen die Spedition und erhalten dafür einen sofortigen Kaufpreis. Der Käufer übernimmt dann die Durchsetzung auf eigenes Risiko und eigene Kosten. Für Sie entfällt damit das Prozessrisiko, und Sie haben sofort Geld – auch wenn die endgültige Klärung mit der Spedition noch aussteht.
Gut zu wissen: Der Forderungskauf ist keine Rechtsberatung und kein Inkasso. Es handelt sich um den Kauf eines Anspruchs gemäß §§ 398, 453 BGB. Der Verkäufer erhält sofort einen Kaufpreis, der Käufer wird neuer Forderungsinhaber.
Typische Fristen bei Transportschäden – ein Überblick
Die folgenden Fristen dienen der allgemeinen Orientierung. Im konkreten Fall können je nach Vertragsgestaltung, anwendbarem Recht und Umständen andere Fristen gelten. Konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt.
- Äußerlich erkennbare Schäden: Sofortige Anzeige bei Übergabe empfehlenswert
- Verdeckte Schäden: Nach allgemeiner Erfahrung innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung
- Verjährung: Transportrechtliche Ansprüche verjähren häufig nach einem Jahr – die genaue Frist hängt vom Einzelfall ab
- Internationale Transporte: Bei grenzüberschreitenden Transporten können andere Regelungen gelten, etwa nach CMR
Was Ihnen bei einem Transportschaden zusteht
Das deutsche Transportrecht sieht grundsätzlich eine Haftung des Frachtführers für Schäden am Transportgut vor. Allerdings gibt es gesetzliche Haftungshöchstgrenzen, die den erstattungsfähigen Betrag begrenzen können. In bestimmten Fällen – etwa bei qualifiziertem Verschulden des Frachtführers – können diese Grenzen nach dem Gesetz entfallen. Die Frage, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab.
Viele Speditionen und Frachtplattformen stellen die Rechtslage auf ihren Websites nach unserer Beobachtung nicht immer vollständig dar. Häufig wird auf die Transportversicherung verwiesen, obwohl der Versender möglicherweise auch ohne Versicherung Ansprüche hat. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von einem Anwalt beraten.
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Die Inhalte dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Für die Beurteilung Ihres konkreten Falls wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt. Lassen Sie insbesondere keine Fristen verstreichen, ohne rechtlichen Rat einzuholen.