Spedition zahlt nicht? Wir kaufen Ihre Forderung.
Bei Transportschäden durch Speditionen geht es oft um hohe Beträge: Palettenware, Maschinen, Industriegüter. Die Haftung von Speditionen ist im HGB geregelt und auf 8,33 SDR pro Kilogramm begrenzt (ca. 10 Euro/kg). Bei schwerer Ware kann die Haftungsgrenze den tatsächlichen Schaden abdecken, bei leichter, hochwertiger Ware (Elektronik, Präzisionsteile) bleibt ein großer Teil beim Versender hängen.
Wir kaufen strittige Forderungen gegen alle Speditionen: DB Schenker, Dachser, Kühne+Nagel, Hellmann, Rhenus und alle weiteren. National und international. Sofort Geld, kein Risiko.
Speditionsschaden nicht reguliert?
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Jetzt Schaden melden →Warum Speditionen bei Transportschäden nicht zahlen
Speditionen lehnen Schadensmeldungen aus verschiedenen Gründen ab. Der häufigste: Die Haftungsgrenze nach HGB begrenzt die Entschädigung auf einen Bruchteil des tatsächlichen Warenwerts. Dazu kommen formale Einwände wie fehlende Schadensprotokolle, Fristüberschreitungen oder der Verweis auf eigene AGB. Bei internationalen Transporten wird zusätzlich auf die CMR-Konvention verwiesen, die eigene Haftungsregeln mitbringt.
- Haftungsgrenze SDR/kg: Die Entschädigung ist gesetzlich auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm begrenzt. Hochwertige, leichte Ware ist dadurch massiv unterversichert.
- CMR bei internationalen Transporten: Bei grenzüberschreitenden Straßentransporten gelten die strengen CMR-Regeln mit kurzen Fristen und eigener Haftungsbegrenzung.
- Verpackungseinwand bei Paletten: Speditionen behaupten häufig, die Palettenware sei nicht ausreichend gesichert gewesen (Folie, Kantenschutz, Ladungssicherung).
- Fristeinwände: Wurde der Schaden nicht rechtzeitig gemeldet oder die Verjährungsfrist versäumt, lehnt die Spedition jede Verantwortung ab.
Haftungsgrenze nach HGB: 8,33 SDR/kg
Das Sonderziehungsrecht (SDR, englisch: Special Drawing Right) ist eine Währungseinheit des Internationalen Währungsfonds. Im deutschen Frachtrecht begrenzt es die Haftung des Frachtführers auf 8,33 SDR pro Kilogramm des beschädigten Gutes. Umgerechnet entspricht das aktuell etwa 10 Euro pro Kilogramm.
Ein Rechenbeispiel: Eine Palette mit 500 kg Gesamtgewicht ergibt eine maximale Haftung von rund 5.000 Euro. Liegt der tatsächliche Warenwert bei 20.000 Euro, bleibt eine Lücke von 15.000 Euro, die der Versender selbst tragen muss. Diese Haftungsgrenze entfällt nur bei qualifiziertem Verschulden der Spedition (Vorsatz oder Leichtfertigkeit).
Internationale Transporte und CMR
Für grenzüberschreitende Straßentransporte gilt die CMR-Konvention (Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route). Die Haftungsgrenze liegt ebenfalls bei 8,33 SDR pro Kilogramm Bruttogewicht. Wichtig: Die CMR-Verjährungsfrist beträgt nur ein Jahr ab dem Tag der Ablieferung. Bei Totalverlust beginnt die Frist 30 Tage nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist. Internationale Transportschäden müssen daher besonders zügig gemeldet und verfolgt werden.
Schadensprotokoll bei Palettenannahme
Bei Anlieferung von Palettenware ist das Schadensprotokoll entscheidend. Werden äußerlich erkennbare Schäden nicht direkt bei der Übergabe auf dem Frachtbrief oder Lieferschein vermerkt, wird die Spedition später behaupten, die Ware sei in einwandfreiem Zustand übergeben worden. Verdeckte Schäden (nicht äußerlich erkennbar) müssen innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich angezeigt werden. Ohne Schadensprotokoll wird die Durchsetzung deutlich schwieriger, ist aber nicht unmöglich.
Ihre Optionen
Sie haben drei Wege, wenn die Spedition Ihren Transportschaden nicht reguliert:
| Selbst durchsetzen | Gerichtlich durchsetzen | Forderung verkaufen | |
|---|---|---|---|
| Dauer | Wochen bis Monate | 6–18+ Monate | 48 Stunden |
| Kosten | Keine | Anwalts- & Gerichtskosten | Keine |
| Risiko | Hoch, Ablehnung wahrscheinlich | Mittel, Prozessrisiko | Kein Risiko |
| Erfolgsquote | Gering (< 20 %) | Mittel bis hoch | 100 % Auszahlung |
| Aufwand | Eigene Recherche + Briefe | Mandatierung + Nachweise | 10 Min. Formular |
Beim Forderungsverkauf treten Sie Ihren Anspruch an uns ab. Wir zahlen Ihnen dafür einen festen Kaufpreis, unabhängig davon, ob wir die Forderung später durchsetzen können. Das Risiko liegt ab diesem Moment vollständig bei uns.
Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt mit Erfahrung in CMR, HGB-Frachtrecht und Speditionshaftung kann die Erfolgsaussichten am besten einschätzen.
Auf unserer Seite So funktioniert’s erklären wir den gesamten Ablauf Schritt für Schritt.
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