Ware beschädigt beim Transport? Ihre Rechte und Optionen.

Die Lieferung ist da, doch beim Auspacken der Schock: Die Ware ist beschädigt. Verbogene Teile, Risse im Material, zerbrochene Komponenten. Ob Elektronik, Möbel oder Maschinen, Transportschäden gehören zu den häufigsten Problemen im Warenversand. Die entscheidende Frage lautet: Wer trägt die Verantwortung und wer bezahlt den Schaden?

Die rechtliche Lage hängt davon ab, ob Sie als Verbraucher oder als Unternehmer bestellt haben. Im B2C-Bereich liegt das Transportrisiko beim Verkäufer, im B2B-Bereich geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur auf den Käufer über. In beiden Fällen stehen Sie jedoch nicht ohne Anspruch da.

Was wir immer wieder sehen

Bei Transportschäden an Waren begegnen uns immer wieder dieselben Probleme:

Lassen Sie sich beraten

Wenn die Spedition Ihren Transportschaden ablehnt oder nur einen Bruchteil erstatten will, sollten Sie nicht aufgeben. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der sich mit Transportrecht und Frachtrecht auskennt. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Haftungsbegrenzungen der Spedition wirksam sind und ob Sie Ansprüche aus dem HGB oder aus dem Kaufvertrag geltend machen können.

Wichtig: Dokumentieren Sie den Schaden sofort bei Annahme: Fotos von Verpackung und Ware, Vermerk auf dem Lieferschein und schriftliche Meldung an die Spedition. Je lückenloser Ihre Dokumentation, desto besser Ihre Position.

Die schnelle Alternative: Forderung verkaufen

Ein Rechtsstreit mit einer Spedition kann sich über Monate ziehen, mit ungewissem Ausgang. Wenn Sie sofort Geld wollen und das Thema abschließen möchten: Melden Sie Ihren Fall bei uns.

Wir kaufen Ihre strittige Forderung gegen die Spedition. Das bedeutet: Sie treten Ihren Anspruch an uns ab, und wir zahlen Ihnen dafür einen Kaufpreis, binnen 48 Stunden. Unabhängig davon, ob wir die Forderung am Ende durchsetzen können. Das Risiko liegt ab diesem Moment vollständig bei uns.

Kein Prozess, kein Warten, kein Risiko für Sie.

Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.

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Häufige Fragen

Wer haftet, wenn Ware beim Transport beschädigt wird?
Das hängt vom Vertragsverhältnis ab. Im Verbraucherkauf (B2C) trägt der Verkäufer das Transportrisiko bis zur Zustellung. Im Geschäftskundenbereich (B2B) geht das Risiko in der Regel mit Übergabe an die Spedition auf den Käufer über. Der Frachtführer haftet nach HGB gegenüber dem Absender.
Welche Fristen muss ich bei einem Transportschaden beachten?
Äußerlich erkennbare Schäden sollten Sie sofort bei Annahme auf dem Lieferschein vermerken. Verdeckte Schäden müssen nach HGB innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung schriftlich gemeldet werden. Je früher Sie handeln, desto besser Ihre Beweislage.
Kann ich meine Forderung bei einem Transportschaden verkaufen?
Ja. Wir kaufen strittige Forderungen aus Transportschäden, auch wenn die Spedition den Schaden bereits abgelehnt hat oder nur einen Teilbetrag erstatten will. Melden Sie Ihren Fall und wir prüfen ihn kostenlos.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.