Transportschaden abgelehnt wegen Verpackung? Wir kaufen Ihre Forderung.
„Mangelhafte Verpackung“. Dieser Satz steht in unzähligen Ablehnungsschreiben von DHL, Hermes, DPD, GLS und Speditionen. Er ist der häufigste Standardvorwand, den Paketdienste nutzen, um Transportschäden nicht zu regulieren. Oft ohne jeden Beweis. Oft ohne jede Prüfung.
Wenn Ihnen das passiert ist: Akzeptieren Sie das nicht. Wir kaufen genau diese strittigen Forderungen, auch dann, wenn die Ablehnung bereits vorliegt. Sie bekommen sofort Ihr Geld, wir übernehmen das Risiko.
Schaden wegen Verpackung abgelehnt?
Melden Sie Ihren Fall. Wir prüfen kostenlos und machen Ihnen ein Angebot. Kein Risiko, keine Kosten.
Jetzt Schaden melden →Warum lehnen Paketdienste mit „mangelhafter Verpackung“ ab?
Der Verpackungseinwand ist für Transportunternehmen so beliebt, weil er fast immer funktioniert. Die Logik dahinter ist einfach: Wenn die Verpackung angeblich nicht ausreichend war, sei nicht der Transport schuld, sondern der Versender. Und damit sei der Paketdienst aus der Haftung.
Das Problem: In der Praxis wird dieser Einwand systematisch eingesetzt. Oft ohne dass der Paketdienst die Verpackung tatsächlich geprüft hat. Typische Muster:
- Pauschale Ablehnung ohne Begründung: „Die Verpackung entsprach nicht unseren Anforderungen.“ Ohne zu erklären, was genau mangelhaft gewesen sein soll.
- Verweis auf AGB: „Gemäß unseren AGB muss die Sendung transportsicher verpackt sein.“ Was genau „transportsicher“ bedeutet, bleibt vage.
- Nachträgliche Behauptung: Die Verpackung wurde bei der Annahme nie beanstandet, aber nach dem Schaden ist sie plötzlich „nicht AGB-konform“.
- Umkehr der Beweislast: Der Paketdienst behauptet den Mangel und erwartet, dass Sie das Gegenteil beweisen, obwohl er beweispflichtig ist.
Rechtlich gesehen ist die Lage klar: Das Transportunternehmen muss nachweisen, dass der Schaden auf mangelhafte Verpackung zurückzuführen ist. Eine bloße Behauptung reicht nicht. Die Beweislast liegt beim Transportunternehmen, nicht bei Ihnen.
So sehen typische Ablehnungen aus
DHL: „Verpackung nicht AGB-konform“
DHL lehnt Schäden häufig mit dem Standardsatz ab, die Verpackung habe nicht den Verpackungsrichtlinien entsprochen. Besonders bei zerbrochenen oder beschädigten Inhalten wird unterstellt, dass der Karton zu dünn, die Polsterung zu gering oder das Füllmaterial ungeeignet gewesen sei. Einen konkreten Beweis (etwa Fotos der Verpackung bei Annahme) liefert DHL dabei fast nie.
Hermes: „Keine transportsichere Verpackung“
Hermes verweist regelmäßig auf die allgemeinen Verpackungshinweise und lehnt den Schaden ab, wenn die Ware nicht in einem doppelwandigen Karton mit mindestens 5 cm Polsterung auf allen Seiten versandt wurde. Selbst bei ordentlich verpackten Sendungen wird der Einwand erhoben, häufig bei elektronischen Geräten oder Glaswaren.
UPS, DPD, GLS & Speditionen: „Verpackung nicht ausreichend“
Auch bei anderen Paketdiensten und Speditionen ist der Ablauf ähnlich: Die Schadensmeldung wird eingereicht, nach Wochen kommt eine Ablehnung per E-Mail oder Brief. Mit dem immer gleichen Verweis auf die Verpackung. Bei Palettenware verweisen Speditionen zusätzlich auf fehlende Ladungssicherung oder mangelnde Folierung.
Ihre Optionen
Sie haben drei Wege, wenn Ihr Transportschaden wegen der Verpackung abgelehnt wurde:
| Widerspruch einlegen | Gerichtlich durchsetzen | Forderung verkaufen | |
|---|---|---|---|
| Dauer | Wochen bis Monate | 6–18+ Monate | 48 Stunden |
| Kosten | Keine | Anwalts- & Gerichtskosten | Keine |
| Risiko | Hoch, Ablehnung wahrscheinlich | Mittel, Prozessrisiko | Kein Risiko |
| Erfolgsquote | Gering (< 20 %) | Mittel bis hoch | 100 % Auszahlung |
| Aufwand | Eigene Recherche + Briefe | Mandatierung + Nachweise | 10 Min. Formular |
Beim Forderungsverkauf treten Sie Ihren Anspruch an uns ab. Wir zahlen Ihnen dafür einen festen Kaufpreis, unabhängig davon, ob wir die Forderung später durchsetzen können. Das Risiko liegt ab diesem Moment vollständig bei uns.
Wenn Sie den Weg über ein Gericht gehen möchten: Wenden Sie sich an einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt. Ein Anwalt mit Erfahrung in CMR, HGB-Frachtrecht und Speditionshaftung kann die Erfolgsaussichten am besten einschätzen.
Auf unserer Seite So funktioniert’s erklären wir den gesamten Ablauf Schritt für Schritt.
Jetzt Ihren abgelehnten Schaden melden
Erfolgreich gesendet ✓
Vielen Dank! Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen mit einem Kaufangebot oder einer Rückmeldung.