Spedition gibt Verpackung die Schuld? So setzen Sie Ihre Rechte durch.

Ihre Ware kommt beschädigt an – und die Spedition behauptet, die Verpackung sei unzureichend gewesen. Ein Klassiker. Der Verweis auf mangelnde Verpackung ist eines der häufigsten Argumente, mit denen Speditionen versuchen, sich aus der Haftung zu stehlen. Doch so einfach ist es rechtlich nicht.

Nach § 427 Abs. 1 Nr. 2 HGB kann die Spedition zwar einwenden, dass eine mangelhafte Verpackung zum Schaden beigetragen hat. Allerdings liegt die Beweislast bei der Spedition – sie muss nachweisen, dass die Verpackung tatsächlich ungenügend war und dass genau das den Schaden verursacht hat. Ein pauschaler Hinweis reicht nicht aus.

Was wir immer wieder sehen

Wenn Speditionen die Verpackung als Einwand vorbringen, begegnen uns immer diese Muster:

Lassen Sie sich beraten

Wenn die Spedition die Verpackung als Grund für die Ablehnung anführt, sollten Sie das nicht einfach hinnehmen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der im Transportrecht erfahren ist. Ein Anwalt kann prüfen, ob der Verpackungseinwand der Spedition rechtlich haltbar ist und ob die Beweislage ausreicht.

Wichtig: Dokumentieren Sie die Verpackung so gut wie möglich – idealerweise bereits vor dem Versand. Fotos vom Verpackungsprozess und vom Zustand bei Ankunft sind wertvolle Beweise.

Die schnelle Alternative: Forderung verkaufen

Der Streit um die Verpackung kann sich lange hinziehen – oft mit Gutachtern und langen Schriftwächseln. Wenn Sie sofort Geld wollen und das Thema abschließen möchten: Melden Sie Ihren Fall bei uns.

Wir kaufen Ihre strittige Forderung gegen die Spedition. Das bedeutet: Sie treten Ihren Anspruch an uns ab, und wir zahlen Ihnen dafür einen Kaufpreis – binnen 48 Stunden. Unabhängig davon, ob wir die Forderung am Ende durchsetzen können. Das Risiko liegt ab diesem Moment vollständig bei uns.

Kein Prozess, kein Warten, kein Risiko für Sie.

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Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.

Häufige Fragen

Wann ist die Verpackung tatsächlich ein gültiger Einwand der Spedition?
Nur wenn die Spedition nachweisen kann, dass die Verpackung tatsächlich ungenügend war und der Schaden dadurch entstanden ist. Die Beweislast liegt bei der Spedition. Pauschale Behauptungen reichen nicht aus – es müssen konkrete Belege vorgelegt werden.
Was gilt als „handelsübliche Verpackung“?
Handelsüblich bedeutet, dass die Verpackung dem entspricht, was in der jeweiligen Branche als Standard gilt. Dazu gehören ausreichende Polsterung, stabile Kartonage und eine dem Gut angemessene Sicherung. Sonderanforderungen müssen vorher vereinbart sein.
Kann ich meine Forderung verkaufen, wenn die Spedition die Verpackung als Grund nennt?
Ja. Wir kaufen auch Forderungen, bei denen die Spedition sich auf die Verpackung beruft. Melden Sie uns Ihren Fall – wir prüfen die Sachlage und machen Ihnen ein Angebot, unabhängig von der Begründung der Spedition.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.