Bruchschaden beim Transport? So fordern Sie Schadensersatz.

Ihre Lieferung ist eingetroffen – doch der Inhalt ist zerbrochen. Glasbruch, gesprungene Keramik, zerstörte Fliesen oder gerissene Bauteile. Bruchschäden gehören zu den häufigsten Transportschäden und entstehen durch unsachgemäßes Handling, fehlende Ladungssicherung oder zu hohe Stapelbelastung während der Fahrt.

Ob zerbrechliche Güter oder robuste Industrieware – wenn die Spedition die Ladung nicht ordnungsgemäß sichert, haftet sie grundsätzlich für den entstandenen Schaden. Doch die Durchsetzung scheitert oft an der Frage, wann genau der Bruch entstanden ist.

Was wir immer wieder sehen

Bei Bruchschäden im Transportbereich erleben wir wiederholt dieselben Schwierigkeiten:

Lassen Sie sich beraten

Bruchschäden werfen oft schwierige Beweisfragen auf. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der auf Transportrecht spezialisiert ist. Ein Anwalt kann klären, ob der Verpackungseinwand der Spedition berechtigt ist und welche Ansprüche über die reine Haftungsobergrenze hinaus bestehen.

Sichern Sie Beweise: Fotografieren Sie zerbrochene Ware und Verpackung aus verschiedenen Winkeln. Bewahren Sie alles auf – auch die Verpackung selbst. Vermerken Sie den Bruch auf dem Lieferschein und melden Sie ihn sofort schriftlich der Spedition.

Die schnelle Alternative: Forderung verkaufen

Sich mit einer Spedition über Bruchschäden zu streiten, dauert häufig 6–18+ Monate – vor allem wenn Gutachten über Verpackungsqualität eingeholt werden müssen. Wenn Sie sofort Geld wollen und das Thema abschließen möchten: Melden Sie Ihren Fall bei uns.

Wir kaufen Ihre strittige Forderung gegen die Spedition. Das bedeutet: Sie treten Ihren Anspruch an uns ab, und wir zahlen Ihnen dafür einen Kaufpreis – binnen 48 Stunden. Unabhängig davon, ob wir die Forderung am Ende durchsetzen können. Das Risiko liegt ab diesem Moment vollständig bei uns.

Kein Prozess, kein Warten, kein Risiko für Sie.

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Vielen Dank! Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen mit einem Kaufangebot oder einer Rückmeldung.

Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.

Häufige Fragen

Was muss ich bei einem Bruchschaden sofort tun?
Fotografieren Sie die zerbrochene Ware und die Verpackung sofort – am besten vor dem vollständigen Auspacken. Vermerken Sie den Schaden auf dem Frachtbrief oder Lieferschein. Melden Sie den Bruch schriftlich an die Spedition, idealerweise noch am selben Tag. Bewahren Sie alle Bruchstücke und die Verpackung auf.
Haftet die Spedition auch bei zerbrechlicher Ware?
Ja, grundsätzlich haftet der Frachtführer auch für zerbrechliche Güter. Voraussetzung ist, dass die Ware fachgerecht verpackt und der zerbrechliche Charakter auf der Verpackung gekennzeichnet war. Die Spedition muss nachweisen, dass sie den Schaden trotz sorgfältiger Behandlung nicht hätte verhindern können.
Kann ich meine Bruchschaden-Forderung verkaufen?
Ja. Wir kaufen strittige Forderungen wegen Bruchschäden beim Transport – auch wenn die Spedition bereits abgelehnt hat oder nur einen Teilbetrag anbietet. Melden Sie Ihren Fall und wir prüfen ihn kostenlos.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.