Spedition verweist auf Versicherung? Was jetzt wirklich zählt.
Ihre Ware wurde beim Transport beschädigt – und die Spedition sagt Ihnen: „Wenden Sie sich an Ihre Transportversicherung.“ Was auf den ersten Blick wie eine sachliche Auskunft klingt, ist in Wahrheit oft eine Taktik, um die eigene Haftung abzuwälzen. Denn: Die Spedition haftet grundsätzlich selbst für Schäden während des Transports – unabhängig davon, ob Sie eine Versicherung haben oder nicht.
In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass Speditionen ihre gesetzliche Haftung nach §§ 425 ff. HGB ignorieren und Geschädigte stattdessen an Versicherungen verweisen. Das kostet Sie Zeit, Nerven und oft auch bares Geld – denn Versicherungen prüfen langwierig und zahlen häufig nur einen Teil.
Was wir immer wieder sehen
Beim Verweis auf die Versicherung begegnen uns stets dieselben Muster:
- Gesetzliche Haftung wird verschwiegen: Viele Speditionen erwähnen mit keinem Wort, dass sie nach dem HGB verschuldensunabhängig für Transportschäden haften. Stattdessen wird der Eindruck erweckt, nur die Versicherung sei zuständig.
- Versicherung als Verzögerungstaktik: Der Verweis auf die Transportversicherung verschafft der Spedition Zeit. Während Sie mit dem Versicherer verhandeln, laufen Fristen gegenüber der Spedition ab – und plötzlich ist der Anspruch verjährt.
- Doppelte Ablehnung: Zuerst lehnt die Spedition ab und verweist auf die Versicherung. Dann lehnt auch die Versicherung ab – weil die Spedition hätte haften müssen. Am Ende steht der Geschädigte mit leeren Händen da.
- Teilregulierung durch die Versicherung: Selbst wenn die Versicherung zahlt, erstattet sie oft nur den Zeitwert oder zieht Selbstbeteiligungen ab. Der volle Schaden bleibt ungedeckt – obwohl die Spedition den gesamten Betrag schuldet.
Lassen Sie sich beraten
Wenn die Spedition Sie an die Versicherung verweist, sollten Sie nicht blind folgen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der die Haftungsverhältnisse im Transportrecht kennt. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Spedition sich ihrer gesetzlichen Haftung zu Unrecht entzieht und ob der Verweis auf die Versicherung berechtigt ist.
Wichtig: Auch wenn Sie parallel die Versicherung kontaktieren, sollten Sie die Fristen gegenüber der Spedition wahren. Dokumentieren Sie alles schriftlich und halten Sie die Spedition ausdrücklich in Anspruch.
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Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.