Spedition verweist auf Versicherung? Was jetzt wirklich zählt.

Ihre Ware wurde beim Transport beschädigt – und die Spedition sagt Ihnen: „Wenden Sie sich an Ihre Transportversicherung.“ Was auf den ersten Blick wie eine sachliche Auskunft klingt, ist in Wahrheit oft eine Taktik, um die eigene Haftung abzuwälzen. Denn: Die Spedition haftet grundsätzlich selbst für Schäden während des Transports – unabhängig davon, ob Sie eine Versicherung haben oder nicht.

In der Praxis erleben wir regelmäßig, dass Speditionen ihre gesetzliche Haftung nach §§ 425 ff. HGB ignorieren und Geschädigte stattdessen an Versicherungen verweisen. Das kostet Sie Zeit, Nerven und oft auch bares Geld – denn Versicherungen prüfen langwierig und zahlen häufig nur einen Teil.

Was wir immer wieder sehen

Beim Verweis auf die Versicherung begegnen uns stets dieselben Muster:

Lassen Sie sich beraten

Wenn die Spedition Sie an die Versicherung verweist, sollten Sie nicht blind folgen. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der die Haftungsverhältnisse im Transportrecht kennt. Ein Anwalt kann prüfen, ob die Spedition sich ihrer gesetzlichen Haftung zu Unrecht entzieht und ob der Verweis auf die Versicherung berechtigt ist.

Wichtig: Auch wenn Sie parallel die Versicherung kontaktieren, sollten Sie die Fristen gegenüber der Spedition wahren. Dokumentieren Sie alles schriftlich und halten Sie die Spedition ausdrücklich in Anspruch.

Die schnelle Alternative: Forderung verkaufen

Das Hin und Her zwischen Spedition und Versicherung dauert häufig 6–18+ Monate. Wenn Sie sofort Geld wollen und das Thema abschließen möchten: Melden Sie Ihren Fall bei uns.

Wir kaufen Ihre strittige Forderung gegen die Spedition. Das bedeutet: Sie treten Ihren Anspruch an uns ab, und wir zahlen Ihnen dafür einen Kaufpreis – binnen 48 Stunden. Unabhängig davon, ob wir die Forderung am Ende durchsetzen können. Das Risiko liegt ab diesem Moment vollständig bei uns.

Kein Prozess, kein Warten, kein Risiko für Sie.

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Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.

Häufige Fragen

Muss ich mich an die Versicherung wenden, wenn die Spedition mich dorthin verweist?
Nein. Die Spedition haftet nach §§ 425 ff. HGB verschuldensunabhängig für Transportschäden. Sie können Ihren Anspruch direkt gegen die Spedition geltend machen – unabhängig davon, ob eine Transportversicherung besteht. Die Versicherung ist eine zusätzliche Option, kein Ersatz für die Haftung der Spedition.
Verliere ich meinen Anspruch gegen die Spedition, wenn ich zuerst die Versicherung kontaktiere?
Nicht automatisch, aber es besteht ein Fristrisiko. Während Sie mit der Versicherung verhandeln, können die Anmeldefristen gegenüber der Spedition ablaufen. Melden Sie den Schaden daher immer parallel auch bei der Spedition an – schriftlich und fristgerecht.
Kann ich meine Forderung gegen die Spedition verkaufen, obwohl die Versicherung schon involviert ist?
Ja. Solange Sie noch Inhaber des Anspruchs gegen die Spedition sind, können wir Ihre Forderung kaufen. Melden Sie uns Ihren Fall – wir klären die Details und machen Ihnen ein Angebot.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.