Spedition haftet nicht? Warum das oft nicht stimmt.
Die Spedition behauptet, sie sei für Ihren Transportschaden nicht verantwortlich. Die Ware sei bereits beschädigt übernommen worden, der Schaden durch höhere Gewalt entstanden oder die Haftung vertraglich ausgeschlossen. Solche Aussagen klingen endgültig – sind es aber häufig nicht.
In der Praxis zeigt sich immer wieder: Speditionen lehnen die Haftung vorschnell ab, obwohl sie nach dem Gesetz sehr wohl haften. Der Frachtführer trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht während des Transports entstanden ist – und diesen Beweis kann er oft nicht führen.
Typische Argumente – und warum sie oft nicht halten
- „Der Schaden war schon vorher da.“ Die Spedition behauptet, die Ware sei bereits beschädigt übernommen worden. Ohne einen dokumentierten Vorbehalt bei der Übernahme ist diese Behauptung schwer zu belegen – die Beweislast liegt beim Frachtführer.
- „Höhere Gewalt.“ Natürliche Ereignisse wie Sturm oder Überschwemmung können die Haftung ausschließen. In der Praxis sind echte Fälle höherer Gewalt jedoch selten, und die Spedition muss den Nachweis erbringen.
- „Die Verpackung war unzureichend.“ Selbst wenn die Verpackung Schwächen hatte, befreit das den Frachtführer nicht automatisch von der Haftung – insbesondere dann nicht, wenn grobe Behandlung die eigentliche Schadensursache war.
- „Die Haftung ist vertraglich ausgeschlossen.“ Vertragliche Haftungsausschlüsse, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen, sind nach § 449 HGB in vielen Fällen unwirksam.
Was das Gesetz regelt
Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Schäden, die in der Zeit zwischen Übernahme und Ablieferung des Gutes entstehen. Die Haftung entfällt nur in eng definierten Ausnahmefällen – und die Beweislast für diese Ausnahmen liegt beim Frachtführer, nicht beim Geschädigten.
Bei qualifiziertem Verschulden (Vorsatz oder Leichtfertigkeit) haftet die Spedition zudem unbegrenzt – die gesetzliche Haftungsobergrenze von 8,33 SZR pro Kilogramm entfällt dann vollständig.
Ihre Optionen bei abgelehnter Haftung
Anwaltliche Durchsetzung
Ein Fachanwalt für Transportrecht kann prüfen, ob die Haftungsablehnung der Spedition rechtlich haltbar ist. In vielen Fällen zeigt sich, dass die Spedition sehr wohl haftet. Ein Klageverfahren dauert häufig 6–18+ Monate und trägt ein Prozessrisiko.
Forderung verkaufen
Wenn Sie nicht warten wollen: Verkaufen Sie Ihre strittige Forderung an uns. Wir kaufen Ansprüche gegen Speditionen – auch wenn die Haftung bestritten wird. Sie erhalten einen Kaufpreis binnen 48 Stunden, und wir übernehmen das vollständige Durchsetzungsrisiko.
Jetzt Ihren Fall melden
Erfolgreich gesendet ✓
Vielen Dank! Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen mit einem Kaufangebot oder einer Rückmeldung.