Spedition haftet nicht? Warum das oft nicht stimmt.

Die Spedition behauptet, sie sei für Ihren Transportschaden nicht verantwortlich. Die Ware sei bereits beschädigt übernommen worden, der Schaden durch höhere Gewalt entstanden oder die Haftung vertraglich ausgeschlossen. Solche Aussagen klingen endgültig – sind es aber häufig nicht.

In der Praxis zeigt sich immer wieder: Speditionen lehnen die Haftung vorschnell ab, obwohl sie nach dem Gesetz sehr wohl haften. Der Frachtführer trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht während des Transports entstanden ist – und diesen Beweis kann er oft nicht führen.

Typische Argumente – und warum sie oft nicht halten

Was das Gesetz regelt

Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Schäden, die in der Zeit zwischen Übernahme und Ablieferung des Gutes entstehen. Die Haftung entfällt nur in eng definierten Ausnahmefällen – und die Beweislast für diese Ausnahmen liegt beim Frachtführer, nicht beim Geschädigten.

Bei qualifiziertem Verschulden (Vorsatz oder Leichtfertigkeit) haftet die Spedition zudem unbegrenzt – die gesetzliche Haftungsobergrenze von 8,33 SZR pro Kilogramm entfällt dann vollständig.

Ihre Optionen bei abgelehnter Haftung

Anwaltliche Durchsetzung

Ein Fachanwalt für Transportrecht kann prüfen, ob die Haftungsablehnung der Spedition rechtlich haltbar ist. In vielen Fällen zeigt sich, dass die Spedition sehr wohl haftet. Ein Klageverfahren dauert häufig 6–18+ Monate und trägt ein Prozessrisiko.

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Häufige Fragen

Wer muss beweisen, dass der Schaden beim Transport entstanden ist?
Die Beweislast liegt beim Frachtführer. Nach § 425 HGB wird vermutet, dass der Schaden während des Transports entstanden ist, wenn die Ware unbeanstandet übernommen und beschädigt abgeliefert wurde. Die Spedition muss das Gegenteil beweisen.
Kann die Spedition die Haftung per Vertrag ausschließen?
Nur sehr eingeschränkt. Das Frachtrecht des HGB ist weitgehend zwingend. Vertragliche Haftungsausschlüsse, die über die gesetzlichen Ausnahmen hinausgehen, sind nach § 449 HGB in der Regel unwirksam – insbesondere gegenüber Verbrauchern.
Kaufen Sie auch Forderungen, wenn die Spedition die Haftung komplett ablehnt?
Ja. Gerade bei strittigen Fällen – in denen die Spedition jede Haftung bestreitet – kaufen wir regelmäßig Forderungen. Melden Sie Ihren Fall und wir prüfen, ob wir Ihnen ein Kaufangebot machen können.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.