Forderungskauf - kein Factoring, keine Rechtsberatung

Transportversicherung abgelehnt? Wir kaufen Ihre Forderung.

Ablehnung erhalten – und jetzt?

Ihre Transportversicherung hat den Schaden abgelehnt. Vielleicht wegen angeblich mangelhafter Verpackung, einer verspäteten Schadensmeldung oder einer Ausschlussklausel im Kleingedruckten. Nach allgemeiner Beobachtung im Markt sind das die häufigsten Gründe, warum Versicherer Transportschäden ablehnen:

Versicherung und Frachtführerhaftung sind zweierlei

Was viele Betroffene nicht wissen: Die Ablehnung durch die Transportversicherung bedeutet nicht, dass keine Ansprüche mehr bestehen. Die gesetzliche Haftung des Frachtführers ist ein eigenständiger Anspruch, der unabhängig vom Versicherungsverhältnis existiert. Wenn Ware während des Transports beschädigt wurde, haftet der Frachtführer nach den gesetzlichen Regelungen – ob eine Versicherung zahlt oder nicht.

Genau diese Forderung gegen den Frachtführer können Sie an uns verkaufen – auch dann, wenn die Versicherung bereits abgelehnt hat.

Forderung verkaufen statt selbst kämpfen

Die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Frachtführer ist aufwendig und zeitintensiv. Statt sich mit Widerspruchsverfahren, Prozesskosten und unsicherem Ausgang zu beschäftigen, können Sie Ihre Forderung direkt an uns verkaufen. Wir kaufen strittige Schadensforderungen gegen Frachtführer und Speditionen – unabhängig davon, ob eine Versicherung gezahlt hat oder nicht.

Wichtig: Der Forderungskauf ist kein Factoring und keine Rechtsberatung. Wir erwerben die Forderung als Ganzes und setzen sie im eigenen wirtschaftlichen Interesse durch.

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Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.

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Häufige Fragen

Kann ich die Forderung gegen den Frachtführer verkaufen, obwohl die Versicherung abgelehnt hat?

Ja. Die Forderung gegen den Frachtführer besteht unabhängig vom Versicherungsverhältnis. Wenn der Frachtführer für den Schaden haftet, können Sie diesen Anspruch an uns verkaufen – egal, was die Versicherung entschieden hat.

Habe ich auch ohne Transportversicherung Ansprüche?

Ja. Die gesetzliche Frachtführerhaftung besteht unabhängig davon, ob Sie eine Transportversicherung abgeschlossen haben. Die Versicherung ist eine zusätzliche Absicherung, ersetzt aber nicht den gesetzlichen Haftungsanspruch gegen den Frachtführer. Ob in Ihrem konkreten Fall Ansprüche bestehen, kann ein Rechtsanwalt beurteilen.

Was brauche ich, um meine Forderung bei Ihnen zu melden?

Idealerweise den Frachtbrief oder Lieferschein, Fotos des Schadens, das Ablehnungsschreiben der Versicherung und eine Aufstellung des Schadenwerts. Aber auch mit unvollständigen Unterlagen können wir Ihren Fall häufig prüfen – melden Sie sich einfach über unser Formular.

⚠️ Hinweis: Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. VINDICO Claim Management ist kein Rechtsdienstleister. Wir kaufen strittige Forderungen im eigenen wirtschaftlichen Interesse. Für individuelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Rechtsanwalt.