Spedition verweist auf AGB? So setzen Sie Ihre Rechte durch.

Sie melden einen Transportschaden – und die Spedition antwortet mit einem Verweis auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Haftung sei ausgeschlossen, die Frist verstrichen, der Schadensersatz begrenzt. Was sich wie eine endgültige Absage liest, ist in Wahrheit häufig rechtlich angreifbar.

Denn viele AGB-Klauseln von Speditionen halten einer rechtlichen Prüfung nicht stand. Das deutsche Frachtrecht setzt enge Grenzen für Haftungsausschlüsse – und AGB dürfen zwingendes Recht nicht aushebeln.

Warum AGB-Verweise oft ins Leere laufen

Speditionen nutzen AGB-Klauseln regelmäßig als Abwehrinstrument gegen berechtigte Schadensansprüche. Die häufigsten Argumente:

Was das Gesetz sagt

Das Handelsgesetzbuch (HGB) regelt die Haftung des Frachtführers zwingend in den §§ 407 ff. Zentrale Punkte:

Das bedeutet: Selbst wenn die AGB der Spedition etwas anderes behaupten, können Ihre Ansprüche weiterhin bestehen.

Was Sie jetzt tun können

Option 1: Anwaltliche Prüfung

Lassen Sie die AGB-Klauseln von einem Fachanwalt für Transportrecht prüfen. Oft stellt sich heraus, dass die Klauseln unwirksam sind und Ihre Ansprüche voll bestehen. Ein Klageverfahren dauert häufig 6–18+ Monate und ist mit Prozessrisiken verbunden.

Option 2: Forderung an uns verkaufen

Wenn Sie keine Lust auf einen langen Rechtsstreit haben: Verkaufen Sie Ihre strittige Forderung an uns. Wir kaufen Ihren Anspruch gegen die Spedition und zahlen Ihnen einen Kaufpreis – binnen 48 Stunden. Ab diesem Moment liegt das gesamte Durchsetzungsrisiko bei uns. Kein Anwalt, kein Gericht, kein Warten für Sie.

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Häufige Fragen

Können AGB die Haftung einer Spedition komplett ausschließen?
Nein. Die Haftung des Frachtführers nach HGB ist weitgehend zwingend. AGB-Klauseln, die die Haftung unter das gesetzliche Minimum senken oder vollständig ausschließen, sind in der Regel unwirksam. Lassen Sie die konkreten Klauseln rechtlich prüfen.
Was bedeutet „qualifiziertes Verschulden“ bei Speditionen?
Qualifiziertes Verschulden liegt vor, wenn die Spedition den Schaden vorsätzlich oder leichtfertig verursacht hat und wusste, dass ein Schaden wahrscheinlich eintreten würde. In diesem Fall entfallen alle Haftungsbegrenzungen – auch die gesetzlichen.
Kann ich meine Forderung auch verkaufen, wenn die Spedition auf AGB verweist?
Ja. Gerade bei strittigen Fällen, in denen die Spedition auf AGB-Klauseln verweist, kaufen wir regelmäßig Forderungen auf. Melden Sie Ihren Fall und wir prüfen, ob wir Ihnen ein Kaufangebot machen können.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.