Palette umgekippt beim Transport? So fordern Sie Schadensersatz.

Ihre Palette ist während des Transports umgekippt, verrutscht oder , und die Ware ist beschädigt oder komplett zerstört. Das ist leider kein Einzelfall. Mangelnde Ladungssicherung gehört zu den häufigsten Ursachen für Transportschäden im Speditionsgeschäft. Die gute Nachricht: Die Spedition haftet grundsätzlich für die ordnungsgemäße Sicherung der Ladung.

Wir erleben diese Situationen regelmäßig: zerdrückte Kartons, gebrochene Paletten, , weil die Palette auf der Ladefläche nicht richtig gesichert war. In diesem Ratgeber erklären wir, warum die Ladungssicherung Pflicht der Spedition ist, welche Rechte Sie nach dem HGB haben und wie Sie Ihren Schadensersatz durchsetzen.

Ladungssicherung ist Pflicht der Spedition

Die Ladungssicherung auf dem Transportfahrzeug ist . Sie ist eine gesetzliche Pflicht. Nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Straßenverkehrsordnung ist der Frachtführer dafür verantwortlich, dass die Ladung während des gesamten Transports sicher befestigt ist. Das umfasst Zurrgurte, Antirutschmatten, Kantenschutz und die richtige Verteilung des Gewichts auf der Ladefläche.

Wenn eine Palette umkippt, liegt die Vermutung nahe, dass die Ladungssicherung nicht ausreichend war. Die Spedition muss dann nachweisen, dass sie , und nicht umgekehrt. Das ist ein wichtiger Punkt, denn die Beweislast liegt bei der Spedition.

Typische Schäden bei umgekippten Paletten

Ihre Rechte nach dem HGB

Nach § 425 HGB haftet der Frachtführer für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung des Gutes entstehen. Wenn Ihre Palette nachweislich umgekippt ist und die Ware dadurch beschädigt wurde, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz.

Allerdings gibt es Haftungsbegrenzungen: Nach § 431 HGB ist die Haftung auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilogramm Rohgewicht , das entspricht etwa 10 € pro Kilogramm. Bei leichten, aber wertvollen Gütern kann die Erstattung daher weit unter dem tatsächlichen Warenwert liegen.

Was Sie jetzt tun sollten

Die schnelle Alternative: Forderung verkaufen

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Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.

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Häufige Fragen

Wer ist für die Ladungssicherung verantwortlich?
Die Ladungssicherung auf dem Transportfahrzeug ist Pflicht des Frachtführers. Der Absender muss die Ware lediglich beladetauglich bereitstellen und über besondere Eigenschaften informieren. Die eigentliche Sicherung auf der Ladefläche (Zurrgurte, Antirutschmatten, Stapelsicherung) liegt in der Verantwortung der Spedition.
Was kann ich tun, wenn die Spedition bestreitet, dass die Palette umgekippt ist?
Beweisfotos sind hier entscheidend. Fotografieren Sie den Zustand bei der Anlieferung, den Frachtbrief mit Schadensvermerk und die beschädigte Ware. Wenn der Fahrer den Schaden bestätigt hat, ist das ein starkes Beweismittel. Ein Anwalt für Transportrecht kann Sie zusätzlich beraten.
Kann ich meine Forderung bei umgekippter Palette verkaufen?
Ja. Wir kaufen strittige Forderungen wegen Transportschäden durch mangelhafte , auch wenn die Spedition bereits abgelehnt hat. Melden Sie Ihren Fall und wir prüfen ihn kostenlos.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.