Kein Schadensprotokoll? Ihre Chancen bei Transportschäden.

Die Ware kam beschädigt an, aber es wurde kein Schadensprotokoll erstellt. Kein Vermerk auf dem Lieferschein, keine Unterschrift des Fahrers, keine dokumentierte Rüge bei der Anlieferung. Jetzt sagt die Spedition: Ohne Protokoll kein Anspruch. Doch stimmt das wirklich?

Die kurze Antwort: Ein fehlendes Schadensprotokoll schließt Ihre Ansprüche nicht automatisch aus. Es macht die Durchsetzung zwar schwieriger – aber nicht unmöglich. Entscheidend ist, wie Sie jetzt vorgehen.

Warum ein Schadensprotokoll so wichtig ist

Ein Schadensprotokoll dokumentiert, dass die Ware bei Anlieferung bereits beschädigt war. Es dient als Beweismittel und erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich. Ohne dieses Protokoll kann die Spedition behaupten, die Ware sei unbeschadet abgeliefert worden.

Nach § 438 HGB gilt: Wird das Gut ohne Beanstandung übernommen, wird vermutet, dass es unbeschadet abgeliefert wurde. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden – insbesondere bei verdeckten Schäden.

Ihre Chancen ohne Schadensprotokoll

Was Sie jetzt tun sollten

Die schnelle Alternative

Streitigkeiten über Transportschäden ohne Schadensprotokoll können sich über Monate ziehen. Ein Klageverfahren dauert häufig 6–18+ Monate – mit ungewissem Ausgang. Wenn Sie sofort Geld wollen: Verkaufen Sie Ihre strittige Forderung an uns.

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Häufige Fragen

Verliere ich meine Ansprüche ohne Schadensprotokoll?
Nicht zwingend. Ein fehlendes Schadensprotokoll erschwert die Beweislage, schließt Ansprüche aber nicht automatisch aus. Insbesondere bei verdeckten Schäden oder qualifiziertem Verschulden der Spedition können Ansprüche weiterhin bestehen.
Wie lange habe ich Zeit, einen verdeckten Schaden zu melden?
Bei verdeckten Schäden, die bei Anlieferung nicht erkennbar waren, haben Sie nach § 438 HGB sieben Tage ab Ablieferung Zeit, den Schaden schriftlich bei der Spedition anzuzeigen. Handeln Sie so schnell wie möglich.
Kaufen Sie auch Forderungen ohne Schadensprotokoll?
Ja. Wir prüfen jeden Fall individuell. Auch ohne Schadensprotokoll können wir Ihnen ein Kaufangebot machen – abhängig von der Gesamtlage und den vorhandenen Beweismitteln.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.