Fertighaus Verzögerung? Ihre Rechte bei verspäteter Lieferung.
Der Vertrag ist unterschrieben, die Finanzierung steht, das Grundstück ist vorbereitet – und dann passiert: nichts. Der vereinbarte Liefertermin verstreicht, die Montage verzögert sich, der Fertighaushersteller vertröstet Sie von Woche zu Woche. Was als unkomplizierter Hausbau geplant war, wird zum nervenaufreibenden Geduldsspiel.
Verzögerungen beim Fertighausbau sind leider keine Seltenheit. Lieferengpässe, Kapazitätsprobleme, Subunternehmer, die nicht rechtzeitig verfügbar sind – die Gründe, die Hersteller anführen, klingen immer plausibel. Aber als Bauherr tragen Sie die finanziellen Folgen: Mietkosten für die bisherige Wohnung laufen weiter, die Doppelbelastung mit Miete und Kreditrate wächst, und der Einzugstermin rückt in weite Ferne.
Verzugsschaden: Was Ihnen zusteht
Wenn Ihr Fertighaushersteller den vertraglich vereinbarten Termin nicht einhält, befindet er sich im Verzug. Und Verzug löst Schadensersatzansprüche aus. Als Bauherr können Sie insbesondere folgende Schäden geltend machen:
- Mietkosten: Die Miete, die Sie für Ihre bisherige Wohnung weiterzahlen müssen, weil Sie nicht wie geplant einziehen können, ist ein typischer Verzugsschaden. Diese Kosten muss der Hersteller ersetzen.
- Zinsschaden: Wenn Ihre Baufinanzierung bereits läuft und Sie Bereitstellungszinsen oder Kreditzinsen zahlen, obwohl Sie das Haus noch nicht nutzen können, sind auch diese Kosten erstattungsfähig.
- Lagerkosten: Wenn Sie bereits Möbel oder Hausrat eingelagert haben, weil der Einzug bevorstehen sollte, gehören auch diese Kosten zum Verzugsschaden.
- Sonstige Mehrkosten: Kosten für Umzüge, die neu geplant werden mussten, Kosten für zusätzliche Fahrten, entgangener Urlaub – alles, was kausal durch die Verzögerung entstanden ist.
Vertragsstrafe: Was Ihr Vertrag hergibt
Viele Fertighausverträge enthalten eine Vertragsstrafenklausel für den Fall der Verzögerung. Typischerweise wird pro Tag oder Woche der Verspätung ein bestimmter Betrag oder Prozentsatz der Bausumme fällig. Prüfen Sie Ihren Vertrag genau – wenn eine solche Klausel existiert, haben Sie einen direkten Anspruch auf die Vertragsstrafe, ohne den konkreten Schaden nachweisen zu müssen.
Aber Vorsicht: Manche Vertragsstrafenklauseln sind so formuliert, dass sie für den Bauherrn kaum etwas bringen – niedrige Tagessätze, Obergrenzen oder Ausschlussklauseln für bestimmte Verzögerungsgründe. Lassen Sie die Klausel von einem Fachanwalt prüfen.
Rücktritt bei erheblicher Verzögerung
Wenn die Verzögerung ein erhebliches Ausmaß annimmt und der Hersteller trotz Fristsetzung nicht liefert, haben Sie unter Umständen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Das ist der schärfste Hebel, den Sie haben – aber er hat auch weitreichende Konsequenzen.
Ein Rücktritt bedeutet: Der Vertrag wird rückabgewickelt. Bereits geleistete Zahlungen müssen erstattet werden. Dafür müssen allerdings klare Voraussetzungen erfüllt sein: Die Verzögerung muss erheblich sein, Sie müssen dem Hersteller eine angemessene Nachfrist gesetzt haben, und diese Frist muss fruchtlos verstrichen sein. Lassen Sie sich vor einem Rücktritt unbedingt anwaltlich beraten.
Was wir für Sie tun
Die rechtliche Auseinandersetzung mit einem Fertighaushersteller wegen Verzögerung dauert häufig 6–18+ Monate. In dieser Zeit zahlen Sie weiter Miete, tragen die Doppelbelastung und warten auf eine Lösung. Wenn Sie das nicht wollen, können Sie Ihre Forderung an uns verkaufen.
VINDICO kauft strittige Forderungen aus Fertighausverzögerungen. Sie treten Ihren Verzugsschadensanspruch an uns ab und erhalten sofort einen Kaufpreis – binnen 48 Stunden. Kein Anwalt nötig, kein Prozessrisiko, kein monatelanges Warten.
Jetzt Ihren Fall melden
Erfolgreich gesendet ✓
Vielen Dank! Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen mit einem Kaufangebot oder einer Rückmeldung.