Fertighaus Nachbesserung verweigert? Ihre Optionen im Überblick.
Sie haben Mängel an Ihrem Fertighaus gemeldet, aber der Anbieter verweigert die Nachbesserung. Vielleicht bestreitet er den Mangel, vielleicht schiebt er die Schuld auf Sie als Bauherren, oder er reagiert schlicht nicht mehr auf Ihre Anfragen. Eine Situation, die viele Bauherren an den Rand der Verzweiflung bringt.
Dabei ist die Rechtslage klar: Der Fertighausanbieter ist innerhalb der Gewährleistungsfrist verpflichtet, Mängel auf eigene Kosten zu beseitigen. Verweigert er dies, stehen Ihnen weitergehende Rechte zu – von der Ersatzvornahme bis zum Schadensersatz.
Was wir immer wieder sehen
Bei verweigerter Nachbesserung am Fertighaus begegnen uns immer wieder dieselben Muster:
- Behauptung „Kein Mangel“: Der Fertighausanbieter behauptet, die beanstandeten Punkte seien branchenüblich oder lägen im Toleranzbereich. Ohne Gutachten ist es für Bauherren schwer, das Gegenteil zu beweisen.
- Endlose Nachbesserungsversuche: Der Anbieter schickt immer wieder Handwerker, die das Problem aber nicht beheben. So verstreicht die Gewährleistungsfrist, ohne dass der Mangel tatsächlich beseitigt wird.
- Verweis auf Eigenleistung: Gerade bei Ausbauhaus-Modellen behauptet der Anbieter, der Mangel sei durch Eigenleistungen des Bauherren verursacht worden – selbst wenn das nachweislich nicht stimmt.
- Insolvenzdrohung als Druckmittel: Manche Anbieter deuten an, dass ein langwieriger Rechtsstreit sie in die Insolvenz treiben könnte. Bauherren sollen so davon abgehalten werden, ihre Rechte durchzusetzen.
Lassen Sie sich beraten
Wenn Ihr Fertighausanbieter die Nachbesserung verweigert, sollten Sie zügig handeln. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der sich mit Baurecht auskennt. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachbesserung können Sie die Mängel durch ein anderes Unternehmen beseitigen lassen und dem Anbieter die Kosten in Rechnung stellen (Ersatzvornahme).
Wichtig: Setzen Sie dem Anbieter immer eine schriftliche Frist mit konkretem Datum. Erst nach Fristablauf ohne Nachbesserung stehen Ihnen weitergehende Rechte zu. Dokumentieren Sie jeden Schriftverkehr sorgfältig.
Die schnelle Alternative: Forderung verkaufen
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