Fertighaus Mängel? So setzen Sie Ihre Ansprüche durch.

Sie haben ein Fertighaus gebaut oder bauen lassen – und jetzt treten Mängel auf. Risse in den Wänden, undichte Fenster, Feuchtigkeit im Keller oder fehlerhafte Dämmung. Was als Traum vom Eigenheim begann, wird schnell zum Albtraum, wenn der Fertighausanbieter die Mängel nicht ernst nimmt.

Baumängel bei Fertighäusern sind keine Seltenheit. Ob Verarbeitungsfehler, minderwertige Materialien oder Planungsmängel – die Ursachen sind vielfältig. Das Problem: Viele Bauherren wissen nicht, welche Rechte ihnen zustehen und wie sie diese wirksam durchsetzen können.

Was wir immer wieder sehen

Bei Fertighaus-Mängeln begegnen uns immer wieder dieselben Muster:

Lassen Sie sich beraten

Wenn Ihr Fertighausanbieter Mängel nicht beseitigt oder die Verantwortung abstreitet, sollten Sie nicht länger warten. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der sich mit Baurecht auskennt. Ein Anwalt kann prüfen, ob ein Baumangel vorliegt, welche Gewährleistungsansprüche Sie haben und ob eine Minderung, Nachbesserung oder sogar Schadensersatz in Frage kommt.

Wichtig: Im Baurecht gelten Gewährleistungsfristen von fünf Jahren nach Abnahme. Dokumentieren Sie jeden Mangel sofort schriftlich und mit Fotos – am besten durch einen unabhängigen Bausachverständigen.

Die schnelle Alternative: Forderung verkaufen

Ein Rechtsstreit mit einem Fertighausanbieter kann sich über Jahre hinziehen – besonders wenn Gutachten und Gegengutachten eingeholt werden. Wenn Sie sofort Geld wollen und das Thema abschließen möchten: Melden Sie Ihren Fall bei uns.

Wir kaufen Ihre strittige Forderung gegen den Fertighausanbieter. Das bedeutet: Sie treten Ihren Anspruch an uns ab, und wir zahlen Ihnen dafür einen Kaufpreis – binnen 48 Stunden. Unabhängig davon, ob wir die Forderung am Ende durchsetzen können. Das Risiko liegt ab diesem Moment vollständig bei uns.

Kein Prozess, kein Warten, kein Risiko für Sie.

Jetzt Ihren Fall melden

Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Wir melden uns binnen 48 Stunden.

Erfolgreich gesendet ✓

Vielen Dank! Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen mit einem Kaufangebot oder einer Rückmeldung.

Häufige Fragen

Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Fertighaus-Mängeln?
Nach der Abnahme des Fertighauses gilt in der Regel eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren gemäß BGB. In dieser Zeit muss der Fertighausanbieter Mängel auf eigene Kosten beseitigen. Wurde ein VOB-Vertrag geschlossen, kann die Frist auf vier Jahre verkürzt sein. Prüfen Sie Ihren Bauvertrag sorgfältig.
Was tun, wenn der Fertighausanbieter die Mängel bestreitet?
Lassen Sie die Mängel durch einen unabhängigen Bausachverständigen dokumentieren. Ein Gutachten ist die wichtigste Grundlage für Ihre Ansprüche. Setzen Sie dem Anbieter anschließend schriftlich eine angemessene Frist zur Nachbesserung – in der Regel zwei bis vier Wochen.
Kann ich meine Forderung gegen den Fertighausanbieter verkaufen?
Ja. Wir kaufen strittige Forderungen gegen Fertighausanbieter – auch wenn der Anbieter die Mängel bestreitet oder die Nachbesserung verweigert. Melden Sie Ihren Fall und wir prüfen ihn kostenlos.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.