Ware nass geworden beim Transport? So fordern Sie Schadensersatz.

Ihre Lieferung kommt an, und die Ware ist durchnässt. Kartons sind aufgeweicht, der Inhalt hat Wasserflecken, Elektronik zeigt Feuchtigkeitsspuren oder Möbel sind aufgequollen. Nässeschäden beim Transport sind besonders ärgerlich, weil sie oft einen Totalschaden bedeuten.

Die gute Nachricht: Bei Nässeschäden liegt die Haftung in den meisten Fällen eindeutig bei der Spedition. Denn der Schutz der Ware vor Witterungseinflüssen gehört zu den Grundpflichten des Frachtführers.

Warum Nässeschäden besonders gut durchsetzbar sind

Nässeschäden deuten fast immer auf ein Verschulden der Spedition hin:

Was Speditionen bei Nässeschäden einwenden

Lassen Sie sich beraten

Nässeschäden sind rechtlich oft gut durchsetzbar, weil sie klar auf ein Versagen der Spedition hindeuten. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der prüfen kann, ob qualifiziertes Verschulden vorliegt. Die Durchsetzung auf dem Rechtsweg dauert häufig 6–18+ Monate.

Wichtig: Dokumentieren Sie den Schaden sofort mit Fotos. Halten Sie nasse Verpackungen und Ware auf, bis der Fall geklärt ist. Melden Sie den Schaden unverzüglich schriftlich bei der Spedition.

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Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.

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Häufige Fragen

Haftet die Spedition für Nässeschäden auch ohne Zusatzversicherung?
Ja. Der Frachtführer haftet gesetzlich für Schäden, die während des Transports entstehen, unabhängig von einer Transportversicherung. Gerade bei Nässeschäden liegt häufig qualifiziertes Verschulden vor, sodass die Haftungsgrenzen entfallen und der volle Warenwert geltend gemacht werden kann.
Was muss ich bei einem Nässeschaden sofort tun?
Dokumentieren Sie den Schaden umgehend mit Fotos und Videos, sowohl von der Verpackung als auch vom Inhalt. Vermerken Sie den Schaden auf dem Lieferschein oder der Empfangsbestätigung. Melden Sie den Schaden schriftlich bei der Spedition. Bewahren Sie die beschädigte Ware und Verpackung unbedingt auf.
Kann ich bei einem Nässeschaden den vollen Warenwert verlangen?
In vielen Fällen ja. Wenn die Spedition leichtfertig gehandelt hat, etwa durch ein undichtes Fahrzeug oder ungeschützte Beladung bei Regen, liegt qualifiziertes Verschulden vor. Dann entfallen die gesetzlichen Haftungsgrenzen und Sie können den vollen Schaden geltend machen.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.