Ware gestohlen beim Transport? So kommen Sie an Ihr Geld.
Ihre Sendung ist unterwegs verschwunden, und alles deutet auf Diebstahl hin. Vielleicht fehlt ein Teil der Ware, die Verpackung wurde offensichtlich geöffnet, oder die gesamte Sendung ist spurlos verschwunden. Diebstahl beim Transport ist leider kein Einzelfall, und die Folgen können erheblich sein.
Die gute Nachricht: Bei Diebstahl während des Transports stehen Ihre Chancen auf vollen Schadensersatz besonders gut. Denn Diebstahl deutet in der Regel auf schwere organisatorische Mängel bei der Spedition hin.
Warum Diebstahl besonders gute Chancen bietet
Wenn Ware während des Transports gestohlen wird, liegt fast immer ein qualifiziertes Verschulden der Spedition vor:
- Mangelnde Bewachung: Ware, die auf unbewachten Parkplätzen abgestellt wird, ist ein typisches Zeichen leichtfertigen Verhaltens. Speditionen müssen für angemessene Sicherheit sorgen.
- Fehlende Zugangskontrolle: Wenn Unbefugte Zugang zur Ware hatten, sei es im Lager oder auf dem Fahrzeug, ist das ein klares Organisationsverschulden.
- Kein Plomben- oder Siegelschutz: Bei hochwertiger Ware müssen Fahrzeuge und Container gesichert werden. Fehlende Plomben oder geöffnete Siegel deuten auf mangelnde Sorgfalt.
- Volle Haftung ohne Grenzen: Bei qualifiziertem Verschulden entfallen die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen (§ 435 HGB). Die Spedition haftet dann für den vollen Warenwert.
Typische Einwände der Speditionen
- „Wir können den Diebstahl nicht bestätigen“: Wenn die Ware nachweislich übergeben, aber nicht oder nur teilweise geliefert wurde, reicht ein Verlustnachweis. Die Spedition muss dann beweisen, dass kein Verschulden vorliegt.
- „Das war höhere Gewalt“: Diebstahl gilt in der Regel nicht als höhere Gewalt, da er durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vermeidbar ist. Nur bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. bewaffneter Raubüberfall) kann diese Einrede greifen.
- „Die Haftung ist auf 8,33 SZR/kg begrenzt“: Bei Diebstahl liegt typischerweise qualifiziertes Verschulden vor. Dann entfallen die Haftungsgrenzen und Sie können den vollen Warenwert geltend machen.
Lassen Sie sich beraten
Bei Diebstahl ist die Beweislage oft entscheidend. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der prüfen kann, welche Ansprüche durchsetzbar sind und ob Anzeige erstattet werden sollte. Die Durchsetzung auf dem Rechtsweg dauert häufig 6–18+ Monate.
Wichtig: Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Dokumentieren Sie den Zustand der Verpackung bei Ankunft. Fordern Sie von der Spedition schriftlich Auskunft über den Transportverlauf.
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