Ware gestohlen beim Transport? So kommen Sie an Ihr Geld.

Ihre Sendung ist unterwegs verschwunden, und alles deutet auf Diebstahl hin. Vielleicht fehlt ein Teil der Ware, die Verpackung wurde offensichtlich geöffnet, oder die gesamte Sendung ist spurlos verschwunden. Diebstahl beim Transport ist leider kein Einzelfall, und die Folgen können erheblich sein.

Die gute Nachricht: Bei Diebstahl während des Transports stehen Ihre Chancen auf vollen Schadensersatz besonders gut. Denn Diebstahl deutet in der Regel auf schwere organisatorische Mängel bei der Spedition hin.

Warum Diebstahl besonders gute Chancen bietet

Wenn Ware während des Transports gestohlen wird, liegt fast immer ein qualifiziertes Verschulden der Spedition vor:

Typische Einwände der Speditionen

Lassen Sie sich beraten

Bei Diebstahl ist die Beweislage oft entscheidend. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der prüfen kann, welche Ansprüche durchsetzbar sind und ob Anzeige erstattet werden sollte. Die Durchsetzung auf dem Rechtsweg dauert häufig 6–18+ Monate.

Wichtig: Erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. Dokumentieren Sie den Zustand der Verpackung bei Ankunft. Fordern Sie von der Spedition schriftlich Auskunft über den Transportverlauf.

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Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.

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Häufige Fragen

Muss ich bei Diebstahl während des Transports Anzeige erstatten?
Eine Pflicht zur Anzeige besteht nicht, aber es ist dringend empfohlen. Eine polizeiliche Anzeige stärkt Ihre Beweisposition erheblich und dokumentiert den Vorfall offiziell. Außerdem kann sie für Versicherungsansprüche erforderlich sein.
Haftet die Spedition bei Diebstahl für den vollen Warenwert?
In den meisten Fällen ja. Diebstahl während des Transports deutet typischerweise auf qualifiziertes Verschulden hin, etwa mangelnde Bewachung oder fehlende Sicherungsmaßnahmen. Bei qualifiziertem Verschulden entfallen die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen und die Spedition haftet unbegrenzt.
Kann ich meine Forderung bei Diebstahl verkaufen?
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⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.