Ware nicht angekommen? So bekommen Sie Ihr Geld zurück.

Sie warten auf eine Lieferung, doch die Ware kommt einfach nicht an. Die Sendungsverfolgung zeigt „zugestellt“, aber bei Ihnen ist nichts eingegangen. Oder das Tracking hängt seit Tagen fest und niemand kann Ihnen sagen, wo Ihre Ware ist. Diese Situation ist ärgerlich, vor allem, wenn bereits bezahlt wurde.

Ob die Ware unterwegs verloren gegangen ist, falsch zugestellt wurde oder beim Spediteur festhängt: Sie haben Ansprüche. Doch die Durchsetzung ist oft mühsam, weil Spedition und Verkäufer sich gegenseitig die Schuld zuschieben.

Was wir immer wieder sehen

Bei nicht angekommener Ware begegnen uns immer wieder dieselben Probleme:

Lassen Sie sich beraten

Wenn Ihre Ware nicht angekommen ist und weder Spedition noch Verkäufer Verantwortung übernehmen, sollten Sie handeln. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten, der sich mit Transportrecht und Kaufrecht auskennt. Ein Anwalt kann klären, ob der Verkäufer zur Nachlieferung oder Rückzahlung verpflichtet ist und welche Ansprüche gegen die Spedition bestehen.

Wichtig: Setzen Sie dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Frist zur Lieferung. Erst nach Fristablauf können Sie vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Die schnelle Alternative: Forderung verkaufen

Monatelanges Hin und Her mit Spedition und Verkäufer kostet Nerven und Zeit. Wenn Sie sofort Geld wollen und das Thema abschließen möchten: Melden Sie Ihren Fall bei uns.

Wir kaufen Ihre strittige Forderung. Das bedeutet: Sie treten Ihren Anspruch an uns ab, und wir zahlen Ihnen dafür einen Kaufpreis, binnen 48 Stunden. Unabhängig davon, ob wir die Forderung am Ende durchsetzen können. Das Risiko liegt ab diesem Moment vollständig bei uns.

Kein Prozess, kein Warten, kein Risiko für Sie.

Bei Transportschäden empfehlen wir, einen auf Transportrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen.

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Vielen Dank! Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen mit einem Kaufangebot oder einer Rückmeldung.

Häufige Fragen

Was kann ich tun, wenn meine Ware nicht angekommen ist?
Kontaktieren Sie zunächst den Verkäufer und die Spedition schriftlich. Fordern Sie einen Zustellnachweis an. Setzen Sie dem Verkäufer eine Frist zur Nachlieferung. Als Verbraucher können Sie nach Fristablauf vom Vertrag zurücktreten und Ihr Geld zurückfordern.
Wer haftet, wenn die Sendung als „zugestellt“ gilt, aber nicht da ist?
Im Verbraucherkauf trägt der Verkäufer das Transportrisiko. Er muss beweisen, dass die Ware tatsächlich bei Ihnen angekommen ist. Ein bloßer Tracking-Eintrag reicht dafür nicht aus. Im B2B-Bereich hängt es vom vereinbarten Gefahrenübergang ab.
Kann ich meine Forderung bei nicht gelieferter Ware verkaufen?
Ja. Wir kaufen strittige Forderungen bei nicht gelieferter Ware, auch wenn Verkäufer oder Spedition sich weigern zu zahlen. Melden Sie Ihren Fall und wir prüfen ihn kostenlos.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.