Überspannungsschäden: Versicherung zahlt nicht? Das können Sie jetzt tun

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Ein Blitzeinschlag in der Nähe, eine Spannungsspitze im Stromnetz – und plötzlich sind Fernseher, Computer oder die Heizungsanlage defekt. Doch wenn Sie den Schaden Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung melden, kommt die Ablehnung. Überspannungsschäden gehören zu den häufigsten Streitfällen mit Versicherungen – denn die Abgrenzung zwischen versichertem Blitzschlag und nicht versicherter Überspannung ist in vielen Verträgen unklar.

Typische Ablehnungsgründe bei Überspannungsschäden

Ihre Rechte: Was Sie wissen sollten

Schritt für Schritt: Was Sie jetzt tun können

  1. Ablehnungsschreiben prüfen: Stimmt der genannte Ablehnungsgrund mit Ihren Versicherungsbedingungen überein? Ist Überspannung tatsächlich ausgeschlossen?
  2. Schadensnachweis sichern: Lassen Sie den Schaden von einem Elektriker dokumentieren. Sichern Sie Wetterdaten (Deutscher Wetterdienst) und nutzen Sie Blitzortungsdienste als Nachweis.
  3. Schriftlich widersprechen: Setzen Sie der Versicherung eine Frist von 14 Tagen und begründen Sie Ihren Widerspruch mit den vorliegenden Nachweisen.
  4. Fachanwalt konsultieren: Bei höheren Schadenssummen kann sich die Einschaltung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht lohnen.

Unsere Empfehlung: Fachanwalt für Versicherungsrecht

Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt kann die Ablehnung Ihres Überspannungsschadens prüfen. Gerade bei der Abgrenzung zwischen Blitzschlag und Überspannung sowie bei Obliegenheitsverletzungen gibt es häufig Spielraum. Viele Erstberatungen sind kostenlos oder über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt.

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Alternative zum Klageprozess: Sofort Geld ohne Risiko

Sie möchten keinen langwierigen Gerichtsprozess? Wir kaufen Ihre Forderung gegen Ihre Versicherung – Sie bekommen sofort einen festen Betrag ausgezahlt. Das Risiko der Durchsetzung liegt dann vollständig bei uns. Eine anwaltliche Beratung empfehlen wir Ihnen in jedem Fall.

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DauerWochen bis Monate3–18 Monatei. d. R. 48 Stunden
KostenKeine (nur Zeit)Anwalts- & ggf. GerichtskostenKeine
RisikoHoch – erneute Ablehnung möglichMittel – ProzessrisikoKein Risiko
KontrolleVollständig bei IhnenGemeinsam mit AnwaltAbgeschlossen
AufwandWiderspruch, OmbudsmannMandatierung + Nachweise10 Min. Formular

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Häufige Fragen

Wann zahlt die Versicherung bei Überspannungsschäden?
Die Hausrat- oder Gebäudeversicherung kann Überspannungsschäden abdecken, wenn der Tarif eine entsprechende Klausel enthält. Viele ältere Verträge decken nur direkte Blitzeinschläge ab, nicht aber Überspannung durch indirekte Einwirkung. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen auf den Baustein Überspannungsschäden.
Was zählt als Überspannungsschaden?
Als Überspannungsschaden gelten Schäden an elektrischen Geräten und Anlagen, die durch eine plötzliche Spannungsspitze im Stromnetz entstehen. Ursachen können Blitzeinschläge in der Nähe, Schalthandlungen im Stromnetz oder Störungen beim Energieversorger sein.
Wie weise ich einen Blitzeinschlag als Schadensursache nach?
Hilfreich sind Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes, Blitzortungsdienste (z. B. BLIDS von Siemens), Schadensberichte eines Elektrikers sowie Meldungen bei Ihrem Netzbetreiber. Je mehr Nachweise Sie vorlegen können, desto stärker ist Ihre Position gegenüber der Versicherung.
Kann ich meine Forderung bei Überspannungsschäden verkaufen?
Ja. Wenn Ihre Versicherung den Überspannungsschaden nicht oder nur teilweise reguliert und Sie nicht klagen möchten, können Sie Ihre Forderung an VINDICO verkaufen. Sie erhalten sofort einen festen Kaufpreis – ohne Prozessrisiko.
⚠ Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Streitigkeiten mit Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung empfehlen wir, einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet als Alternative den Kauf strittiger Forderungen an – dies ersetzt keine anwaltliche Beratung.