Überspannungsschäden: Versicherung zahlt nicht? Das können Sie jetzt tun
☎ 05433 9145172 – Kostenlos & unverbindlich. Oder Fall online melden →
Ein Blitzeinschlag in der Nähe, eine Spannungsspitze im Stromnetz – und plötzlich sind Fernseher, Computer oder die Heizungsanlage defekt. Doch wenn Sie den Schaden Ihrer Hausrat- oder Gebäudeversicherung melden, kommt die Ablehnung. Überspannungsschäden gehören zu den häufigsten Streitfällen mit Versicherungen – denn die Abgrenzung zwischen versichertem Blitzschlag und nicht versicherter Überspannung ist in vielen Verträgen unklar.
Typische Ablehnungsgründe bei Überspannungsschäden
- Kein direkter Blitzeinschlag nachweisbar: Viele Versicherer unterscheiden zwischen einem direkten Blitzeinschlag ins Gebäude und einer indirekten Überspannung. Kann kein direkter Einschlag nachgewiesen werden, wird die Leistung möglicherweise abgelehnt.
- Überspannungsschäden nicht im Tarif enthalten: Ältere Hausrat- und Gebäudeversicherungsverträge decken häufig nur den direkten Blitzschlag ab. Der Baustein „Überspannungsschäden“ muss in manchen Fällen separat vereinbart sein.
- Veraltete oder nicht gewartete Geräte: Die Versicherung kann argumentieren, dass der Schaden durch mangelnde Wartung oder Überalterung der Geräte begünstigt wurde und ein Abzug „neu für alt“ gerechtfertigt sei.
- Fehlender Überspannungsschutz: Manche Versicherer verweisen darauf, dass kein Überspannungsschutz (z. B. Blitzableiter, Überspannungsableiter) installiert war, und kürzen die Leistung wegen Verletzung von Obliegenheiten.
- Elementarschaden-Klausel: In einigen Tarifen werden Überspannungsschäden der Elementarschadenversicherung zugeordnet. Fehlt dieser Baustein, kann die Versicherung die Regulierung möglicherweise ablehnen.
Ihre Rechte: Was Sie wissen sollten
- § 14 VVG – Regulierungspflicht: Die Versicherung muss innerhalb eines Monats nach Eingang aller Unterlagen über Ihren Anspruch entscheiden.
- Beweislast bei Blitzschlag: Der Versicherungsnehmer muss in der Regel den äußeren Schadenhergang (z. B. Gewitter zum Schadenszeitpunkt) nachweisen. Den konkreten Ausschlussgrund muss die Versicherung beweisen.
- Unklare Klauseln gehen zulasten des Versicherers: Ist die Abgrenzung zwischen Blitzschlag und Überspannung in den Versicherungsbedingungen unklar formuliert, kann dies nach § 305c BGB zugunsten des Versicherungsnehmers ausgelegt werden.
- Widerspruchsrecht: Sie können jeder Ablehnung schriftlich widersprechen. Legen Sie Gutachten, Wetterdaten und Elektriker-Berichte bei.
- Ombudsmann: Der Versicherungsombudsmann kann bei Streitigkeiten mit der Versicherung kostenlos und unabhängig vermitteln.
Schritt für Schritt: Was Sie jetzt tun können
- Ablehnungsschreiben prüfen: Stimmt der genannte Ablehnungsgrund mit Ihren Versicherungsbedingungen überein? Ist Überspannung tatsächlich ausgeschlossen?
- Schadensnachweis sichern: Lassen Sie den Schaden von einem Elektriker dokumentieren. Sichern Sie Wetterdaten (Deutscher Wetterdienst) und nutzen Sie Blitzortungsdienste als Nachweis.
- Schriftlich widersprechen: Setzen Sie der Versicherung eine Frist von 14 Tagen und begründen Sie Ihren Widerspruch mit den vorliegenden Nachweisen.
- Fachanwalt konsultieren: Bei höheren Schadenssummen kann sich die Einschaltung eines Fachanwalts für Versicherungsrecht lohnen.
Unsere Empfehlung: Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt kann die Ablehnung Ihres Überspannungsschadens prüfen. Gerade bei der Abgrenzung zwischen Blitzschlag und Überspannung sowie bei Obliegenheitsverletzungen gibt es häufig Spielraum. Viele Erstberatungen sind kostenlos oder über eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
Melden Sie uns Ihren Fall → – wir empfehlen Ihnen bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Alternative zum Klageprozess: Sofort Geld ohne Risiko
Sie möchten keinen langwierigen Gerichtsprozess? Wir kaufen Ihre Forderung gegen Ihre Versicherung – Sie bekommen sofort einen festen Betrag ausgezahlt. Das Risiko der Durchsetzung liegt dann vollständig bei uns. Eine anwaltliche Beratung empfehlen wir Ihnen in jedem Fall.
Jetzt Angebot erhalten →Ihre Optionen im Vergleich
| Selbst handeln | Klage (mit Anwalt) | Forderung verkaufen | |
|---|---|---|---|
| Dauer | Wochen bis Monate | 3–18 Monate | i. d. R. 48 Stunden |
| Kosten | Keine (nur Zeit) | Anwalts- & ggf. Gerichtskosten | Keine |
| Risiko | Hoch – erneute Ablehnung möglich | Mittel – Prozessrisiko | Kein Risiko |
| Kontrolle | Vollständig bei Ihnen | Gemeinsam mit Anwalt | Abgeschlossen |
| Aufwand | Widerspruch, Ombudsmann | Mandatierung + Nachweise | 10 Min. Formular |
Jetzt Ihren Fall melden – kostenlos und unverbindlich
Erfolgreich gesendet ✓
Vielen Dank! Wir melden uns i. d. R. innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen.