Rohrbruch: Versicherung zahlt nicht? Das können Sie jetzt tun

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Ein Rohrbruch kann innerhalb weniger Stunden Schäden in fünfstelliger Höhe verursachen – durchnässte Wände, zerstörte Böden, Schimmelgefahr. In solchen Fällen soll die Gebäude- oder Hausratversicherung einspringen. Doch es kommt vor, dass die Versicherung die Regulierung kürzt oder ganz ablehnt. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Gründe dahinterstecken können und welche Optionen Sie haben.

Typische Gründe für eine Ablehnung bei Rohrbruch

Ihre Rechte: Was Sie wissen sollten

Schritt für Schritt: Was Sie jetzt tun können

  1. Ablehnungsschreiben prüfen: Welchen Ausschlussgrund nennt die Versicherung? Stimmt die Begründung mit Ihren Versicherungsbedingungen (AVB) überein?
  2. Beweise sichern: Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und Videos. Lassen Sie sich vom Installateur bestätigen, dass ein plötzlicher Rohrbruch vorlag und kein Allmählichkeitsschaden.
  3. Schriftlich widersprechen: Setzen Sie der Versicherung eine Frist von 14 Tagen. Begründen Sie Ihren Widerspruch mit den relevanten VVG-Paragrafen und fügen Sie alle Nachweise bei.
  4. Gutachter einschalten: Bei größeren Schäden kann ein unabhängiger Sachverständiger die Schadensursache und -höhe feststellen.
  5. Fachanwalt konsultieren: Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Fachanwalt kann Ihre Ansprüche prüfen und ggf. durchsetzen.

Unsere Empfehlung: Fachanwalt für Versicherungsrecht

Gerade bei Leitungswasserschäden gibt es häufig Streit über die Abgrenzung zwischen Allmählichkeitsschaden und plötzlichem Rohrbruch. Ein Fachanwalt kann die Ablehnung Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung prüfen und einschätzen, ob Ihre Ansprüche durchsetzbar sind. Viele Erstberatungen sind kostenlos.

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Alternative zum Klageprozess: Sofort Geld ohne Risiko

Sie möchten keinen langwierigen Gerichtsprozess? Wir kaufen Ihre Forderung gegen die Versicherung – Sie bekommen sofort einen festen Betrag ausgezahlt. Das Risiko der Durchsetzung liegt dann vollständig bei uns. Eine anwaltliche Beratung empfehlen wir Ihnen in jedem Fall.

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Ihre Optionen im Vergleich

 Selbst handelnKlage (mit Anwalt)Forderung verkaufen
DauerWochen bis Monate3–18 Monatei. d. R. 48 Stunden
KostenKeine (nur Zeit)Anwalts- & ggf. GerichtskostenKeine
RisikoHoch – erneute Ablehnung möglichMittel – ProzessrisikoKein Risiko
KontrolleVollständig bei IhnenGemeinsam mit AnwaltAbgeschlossen
AufwandWiderspruch, OmbudsmannMandatierung + Nachweise10 Min. Formular

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Falls die Versicherung bereits einen Teilbetrag erstattet hat.

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Häufige Fragen

Wann muss die Gebäudeversicherung bei einem Rohrbruch zahlen?
Die Gebäudeversicherung deckt in der Regel Leitungswasserschäden ab, die durch bestimmungsgemäß geführtes Wasser aus Rohren der Wasserversorgung, Heizung oder Sanitärinstallation entstehen. Voraussetzung ist, dass der Schaden plötzlich und unerwartet eintritt und die Rohre zum versicherten Gebäude gehören.
Kann die Versicherung bei alten Rohren die Zahlung verweigern?
Das Alter der Rohre allein ist grundsätzlich kein automatischer Ausschlussgrund. Allerdings kann die Versicherung auf eine Obliegenheitsverletzung verweisen, wenn bekannte Mängel nicht behoben oder notwendige Wartungen nicht durchgeführt wurden. Ein Fachanwalt kann prüfen, ob die Kürzung oder Ablehnung in Ihrem Fall berechtigt ist.
Was ist der Unterschied zwischen Leitungswasserschaden und Elementarschaden?
Ein Leitungswasserschaden entsteht durch Wasser aus defekten Rohren oder Armaturen innerhalb des Gebäudes und ist über die Gebäudeversicherung abgedeckt. Ein Elementarschaden hingegen wird durch Naturereignisse wie Überschwemmung, Rückstau oder Starkregen verursacht und erfordert eine zusätzliche Elementarschadenversicherung.
Kann ich meine Forderung wegen eines Rohrbruchs verkaufen?
Ja. Wenn Ihre Gebäude- oder Hausratversicherung den Leitungswasserschaden nicht oder nur teilweise reguliert und Sie nicht klagen möchten, können Sie Ihre Forderung an VINDICO verkaufen. Sie erhalten sofort einen festen Kaufpreis – ohne Prozessrisiko.
⚠ Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Streitigkeiten mit Ihrer Gebäude- oder Hausratversicherung wegen eines Rohrbruchs empfehlen wir, einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet als Alternative den Kauf strittiger Forderungen an – dies ersetzt keine anwaltliche Beratung.