Gegnerische Versicherung zahlt nicht? Ihre ersten Schritte

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Sie hatten einen Unfall, der andere war schuld – doch die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners will nicht zahlen? Das kommt leider häufiger vor, als man denkt. Ob die Schuldfrage angezweifelt, die Schadenshöhe gekürzt oder der Anspruch ganz abgelehnt wird: Sie stehen nicht ohne Optionen da.

Direktanspruch: Sie dürfen sich direkt an die Versicherung wenden

Nach § 115 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) haben Sie als Geschädigter einen sogenannten Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Das bedeutet: Sie müssen sich nicht an den Schädiger persönlich wenden, sondern können Ihre Forderung direkt bei dessen Versicherung geltend machen.

Warum die gegnerische Versicherung ablehnen kann

Alles dokumentieren – von Anfang an

Eine lückenlose Dokumentation ist Ihre wichtigste Grundlage. Je besser Ihre Beweislage, desto schwieriger wird es für die gegnerische Versicherung, Ihren Anspruch abzulehnen.

Schritt für Schritt: Was Sie jetzt tun sollten

  1. Schaden vollständig dokumentieren: Fotos, Zeugen, Polizeibericht, ärztliche Atteste – sammeln Sie alles.
  2. Eigenes Gutachten einholen: Beauftragen Sie bei höheren Kfz-Schäden einen unabhängigen Sachverständigen.
  3. Forderung schriftlich geltend machen: Schreiben Sie die gegnerische Versicherung an und listen Sie alle Schadenspositionen detailliert auf.
  4. Frist setzen: Geben Sie der Versicherung eine angemessene Frist von 14 Tagen zur Stellungnahme.
  5. Fachanwalt beauftragen: Wenn die Versicherung nicht reagiert oder ablehnt, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der wichtigste nächste Schritt.

Unsere Empfehlung: Fachanwalt für Verkehrsrecht

Bei Streitigkeiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ist ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt die beste Wahl. Er kann die Erfolgsaussichten einschätzen, alle Schadenspositionen prüfen und die Versicherung unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern. Bei unverschuldeten Unfällen trägt in der Regel die gegnerische Versicherung auch Ihre Anwaltskosten.

Melden Sie uns Ihren Fall → – wir empfehlen Ihnen bei Bedarf einen spezialisierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Alternative zum Klageprozess: Sofort Geld ohne Risiko

Sie möchten keinen langwierigen Gerichtsprozess? Wir kaufen Ihre Schadensersatzforderung gegen die gegnerische Versicherung – Sie erhalten sofort einen festen Betrag ausgezahlt. Das Risiko der Durchsetzung liegt dann vollständig bei uns. Eine anwaltliche Beratung empfehlen wir Ihnen in jedem Fall.

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Ihre Optionen im Vergleich

 Selbst handelnKlage (mit Anwalt)Forderung verkaufen
DauerWochen bis Monate3–18 Monatei. d. R. 48 Stunden
KostenKeine (nur Zeit)Anwalts- & ggf. GerichtskostenKeine
RisikoHoch – erneute Ablehnung möglichMittel – ProzessrisikoKein Risiko
KontrolleVollständig bei IhnenGemeinsam mit AnwaltAbgeschlossen
AufwandDokumentation, Fristen, SchriftverkehrMandatierung + Nachweise10 Min. Formular

Jetzt Ihren Fall melden – kostenlos und unverbindlich

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Häufige Fragen

Was ist der Direktanspruch nach § 115 VVG?
Der Direktanspruch ermöglicht es Ihnen, Ihre Schadensersatzforderung direkt gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend zu machen – ohne den Umweg über den Schädiger selbst. Sie müssen sich also nicht an den Unfallgegner persönlich wenden, sondern können sich direkt an dessen Versicherung richten.
Wie lange darf die gegnerische Versicherung mit der Regulierung warten?
Eine gesetzlich festgelegte Frist gibt es nicht. Die Versicherung muss den Schaden jedoch in angemessener Zeit prüfen. In der Praxis gelten 4–6 Wochen als üblich. Wenn Sie nach dieser Frist keine substanzielle Rückmeldung erhalten haben, sollten Sie eine schriftliche Frist von 14 Tagen setzen.
Darf ich ein eigenes Gutachten beauftragen?
Ja. Bei Kfz-Schäden oberhalb der Bagatellgrenze (i. d. R. ab ca. 750 €) haben Sie grundsätzlich das Recht, einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten hierfür muss die gegnerische Haftpflichtversicherung im Regelfall tragen.
Kann ich meine Schadensersatzforderung verkaufen?
Ja. Wenn die gegnerische Versicherung nicht zahlt und Sie nicht klagen möchten, können Sie Ihre Forderung an VINDICO verkaufen. Sie erhalten sofort einen festen Kaufpreis – ohne Prozessrisiko und ohne weitere Wartezeit.
⚠ Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Streitigkeiten mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung empfehlen wir, einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet als Alternative den Kauf strittiger Forderungen an – dies ersetzt keine anwaltliche Beratung.