Schaden mit JUMiNGO? Wir kaufen Ihre Forderung.

JUMiNGO ist eine Transportplattform mit Sitz in Österreich, die Fracht- und Speditionsleistungen vor allem im deutschsprachigen Raum vermittelt. Deutsche Kunden buchen über die Plattform Transporte, die dann von Subunternehmern - häufig in Deutschland, manchmal auch international - ausgeführt werden. Was bei der Buchung unkompliziert wirkt, kann bei einem Schadensfall erheblich komplizierter werden, als man erwarten würde. Der Grund: JUMiNGO sitzt in Österreich, und damit kommen unter Umständen zwei verschiedene Rechtsordnungen ins Spiel.

Das besondere Problem bei JUMiNGO: Zwei Rechtsordnungen

Häufig berichten Kunden, dass die Durchsetzung von Schadensforderungen bei JUMiNGO besonders schwierig ist, weil unklar sein kann, welches Recht im konkreten Fall anwendbar ist. Als österreichisches Unternehmen könnte JUMiNGO darauf verweisen, dass österreichisches Recht gilt. Für deutsche Versender bedeutet das: Eine zusätzliche Hürde, die bei rein deutschen Frachtplattformen nicht besteht.

Darüber hinaus berichten Kunden nach unserer Erfahrung von vergleichsweise niedrigen Haftungsangeboten. Es kann sein, dass JUMiNGO versucht, die Haftung auf Basis eigener AGB deutlich unter den tatsächlichen Warenwert zu begrenzen. In Kombination mit dem länderübergreifenden Aspekt entsteht für den Geschädigten eine Situation, in der eine eigene Durchsetzung unvermeidlich aufwendig wird.

Typische Muster bei JUMiNGO-Reklamationen

Aus den Fällen, die wir bisher gesehen haben, ergeben sich bei JUMiNGO immer wieder ähnliche Problemstellungen:

Die Kombination aus zwei Rechtsordnungen, niedrigen Haftungsangeboten und unklarer Verantwortlichkeit macht die eigenständige Durchsetzung bei JUMiNGO besonders aufwendig. Einen Anwalt zu beauftragen, der sich sowohl mit deutschem als auch mit österreichischem Transportrecht auskennt, ist möglich - aber auch mit entsprechenden Kosten verbunden.

Unsere Lösung: Forderung verkaufen statt grübeln

Wir kaufen strittige Forderungen aus Transportschäden - auch solche, die bei JUMiNGO entstanden sind. Das bedeutet konkret: Sie treten Ihren Anspruch gegen JUMiNGO an uns ab, und wir zahlen Ihnen dafür einen Kaufpreis. Unabhängig davon, ob wir die Forderung am Ende durchsetzen können. Das Risiko der Durchsetzung übernehmen ab diesem Zeitpunkt vollständig wir.

Sie müssen sich nicht mit der Frage beschäftigen, welches Recht gilt, ob Sie in Österreich klagen müssen oder wie Sie den richtigen Anwalt für ein grenzüberschreitendes Transportrecht-Problem finden. Nach der Abtretung übernehmen wir die gesamte weitere Abwicklung. Sie erhalten Ihr Geld, ohne Risiko und ohne langwierige Korrespondenz.

Wir haben Erfahrung mit Plattformen, die über Landesgrenzen hinweg arbeiten, und kennen die typischen Argumentationsmuster bei solchen Schadensmeldungen. Wenn Sie Ihren Fall bei uns melden, erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden eine Rückmeldung und - wenn wir die Forderung für geeignet halten - ein konkretes Kaufangebot.

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Melden Sie Ihren Fall - wir prüfen ihn und machen Ihnen innerhalb von 48 Stunden ein individuelles Kaufangebot.

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Häufige Fragen zu JUMiNGO-Schäden

Kann ich als deutscher Kunde eine Forderung gegen ein österreichisches Unternehmen wie JUMiNGO verkaufen?
Ja. Wir kaufen auch Forderungen, bei denen die Gegenseite im europäischen Ausland sitzt. Die grenzüberschreitende Komponente ist für uns kein Hindernis - im Gegenteil, gerade bei solchen Fällen ist der Forderungsverkauf für Versender oft besonders sinnvoll, weil die eigene Durchsetzung überdurchschnittlich aufwendig wäre.
Was passiert, wenn JUMiNGO sich auf österreichisches Recht beruft?
Das ist eine der typischen Schwierigkeiten bei JUMiNGO-Fällen. Für Sie als Forderungsverkauf-Kunden spielt das keine Rolle: Nach dem Verkauf der Forderung übernehmen wir die gesamte Durchsetzung, einschließlich aller rechtlichen Fragen zur anwendbaren Rechtsordnung.
Ab welchem Schadenswert lohnt sich der Forderungsverkauf bei JUMiNGO-Schäden?
Wir kaufen Forderungen ab einem Schadenswert von 500 Euro. Gerade bei JUMiNGO-Fällen, bei denen die eigenständige Durchsetzung besonders komplex sein kann, ist der Forderungsverkauf oft schon bei mittleren Schadensbeträgen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.