Handwerker Pfusch? Wir kaufen Ihre Forderung.

Rechnung nicht bezahlen wegen Mängeln? Handwerker bestreitet den Schaden? Wir kaufen strittige Schadensersatzforderungen gegen Handwerker – sofort, ohne Risiko, ohne Prozess.

Pfusch am Bau?

Wir prüfen kostenlos und kaufen Ihre Forderung.

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Warum Handwerker nicht zahlen

Mängel ignoriert

Handwerker bestreitet Fehler, obwohl der Schaden sichtbar ist.

Arbeit nicht fertig

Handwerker verschwunden, Werk unvollendet, keine Rückmeldung.

Nachbesserung verweigert

Handwerker lehnt Nachbesserung ab oder verzögert endlos.

Rechnung trotz Pfusch

Handwerker besteht auf volle Zahlung, obwohl Mängel vorhanden.

Diese vier Situationen erleben Auftraggeber täglich. Das Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) gibt Ihnen klare Rechte: Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Aber die Durchsetzung kostet Zeit, Nerven und oft viel Geld. Wir kaufen Ihre Forderung und übernehmen das Risiko.

Was wir kaufen

Wir kaufen strittige Forderungen gegen Handwerksbetriebe. Egal ob Schadensersatzansprüche, Minderungsansprüche oder Rückforderungen wegen mangelhafter Werkleistung.

Sanitär, Elektro, Dachdecker, Maler, Fliesenleger, Heizungsbauer, Trockenbauer, Schreiner und alle weiteren Gewerke.

Ihre Optionen im Vergleich

  Selbst durchsetzen Gerichtsprozess Forderung verkaufen
Dauer Wochen bis Monate 6–24+ Monate 48 Stunden
Kosten Keine Anwalts- & Gerichtskosten + Gutachter Keine
Risiko Hoch, Handwerker ignoriert Sie Mittel, Gutachten kann negativ ausfallen Kein Risiko
Erfolgsquote Gering (< 20 %) Mittel bis hoch 100 % Auszahlung
Aufwand Eigene Dokumentation + Briefe Mandatierung + Gutachter + Verhandlung 10 Min. Formular

Bei Handwerkerschäden empfehlen wir, einen auf Werkvertragsrecht spezialisierten Fachanwalt hinzuzuziehen. Ein Anwalt mit Erfahrung in §§ 631 ff. BGB, Mängelgewährleistung und Baurecht kann die Erfolgsaussichten am besten einschätzen.

Typische Fälle

Fall 1

Badezimmer mangelhaft

Fliesenleger hat Gefälle falsch verlegt, Wasser läuft nicht ab. Handwerker bestreitet den Fehler und fordert Restzahlung.

Forderung: 4.200 €
Fall 2

Heizung falsch installiert

Heizungsbauer hat Rohre nicht fachgerecht verlegt. Wasserschaden im Keller. Handwerker verweigert Nachbesserung.

Schaden: 8.700 €
Fall 3

Dach undicht nach Sanierung

Dachdecker hat Abdichtung mangelhaft ausgeführt. Feuchtigkeit dringt ein. Firma reagiert seit Monaten nicht.

Forderung: 12.500 €

So funktioniert es

1

Fall melden

Füllen Sie das Formular aus. Wir brauchen die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Handwerkerschaden.

2

Angebot erhalten

Innerhalb von 48 Stunden erhalten Sie ein verbindliches Kaufangebot für Ihre Forderung.

3

Sofort ausgezahlt

Nach Unterzeichnung der Abtretung überweisen wir den Kaufpreis. Sie sind raus.

Jetzt Handwerkerschaden melden

Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Wir melden uns binnen 48 Stunden.

Erfolgreich gesendet ✓

Vielen Dank. Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden bei Ihnen mit einem Kaufangebot oder einer Rückmeldung.

Häufige Fragen

Muss ich die Handwerkerrechnung bei Mängeln trotzdem bezahlen?
Nein, nicht in voller Höhe. Bei wesentlichen Mängeln haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nach § 641 Abs. 3 BGB. Sie dürfen in der Regel das Doppelte der voraussichtlichen Mängelbeseitigungskosten einbehalten, bis der Handwerker nachgebessert hat. Wichtig: Verweigern Sie die Zahlung nicht komplett ohne schriftliche Mängelanzeige, sonst riskieren Sie selbst Verzug.
Was ist ein Schadensersatzanspruch gegen Handwerker?
Wenn ein Handwerker mangelhaft arbeitet und dadurch zusätzliche Schäden entstehen (z. B. Wasserschäden durch fehlerhafte Rohre, Folgeschäden durch Pfusch), haben Sie neben dem Nachbesserungsanspruch auch einen Schadensersatzanspruch nach § 634 Nr. 4 BGB. Dieser umfasst die Kosten für die Beseitigung der Folgeschäden und kann deutlich höher sein als die ursprüngliche Handwerkerrechnung.
Wie lange habe ich Zeit Mängel zu rügen?
Die Gewährleistungsfrist bei Werkverträgen beträgt nach § 634a BGB in der Regel 5 Jahre bei Bauwerken und 2 Jahre bei sonstigen Werkleistungen. Die Frist beginnt mit der Abnahme des Werks. Innerhalb dieser Frist können Sie Mängel rügen und Nachbesserung verlangen. Wichtig: Dokumentieren Sie Mängel sofort schriftlich und mit Fotos.
Was wenn der Handwerker insolvent ist?
Bei Insolvenz des Handwerkers wird die Durchsetzung schwieriger, aber nicht unmöglich. Prüfen Sie, ob eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, die den Schaden deckt. Außerdem kann bei GmbHs oder UGs unter Umständen der Geschäftsführer persönlich haften. Wir prüfen auch solche Fälle und kaufen Forderungen, wenn realistische Beitreibungsaussichten bestehen.
Kann ich meine Forderung verkaufen wenn der Handwerker nicht reagiert?
Ja. Gerade wenn der Handwerker auf Mängelanzeigen nicht reagiert, Nachbesserung verweigert oder schlicht nicht erreichbar ist, kaufen wir Ihre Forderung. Sie erhalten sofort Geld und wir übernehmen die Durchsetzung. Das funktioniert bei Schadensersatzansprüchen, Minderungsansprüchen und Rückforderungen.
⚠ Wichtiger Hinweis

Die Inhalte dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die VINDICO Claim Management UG (haftungsbeschränkt) bietet keine Rechtsberatung an und ist nicht als Rechtsdienstleister tätig. Jeder Schadensfall ist anders gelagert. Besprechen Sie Ihren konkreten Fall mit einem zugelassenen Rechtsanwalt, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten oder Fristen verstreichen lassen.