ERGO Zahnzusatzversicherung zahlt nicht? Das können Sie jetzt tun
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Ihre ERGO Zahnzusatzversicherung lehnt die Erstattung einer Zahnarztrechnung ab oder kürzt den Betrag? Das kommt häufiger vor als gedacht. In vielen Fällen lohnt sich ein genauer Blick auf die Begründung – denn nicht jede Ablehnung ist berechtigt.
Typische Gründe für eine Ablehnung
Zahnzusatzversicherungen – auch die der ERGO – lehnen Leistungen aus unterschiedlichen Gründen ab. Die häufigsten:
- Wartezeit noch nicht abgelaufen: Viele Tarife sehen eine Wartezeit von 8 Monaten vor, in der bestimmte Leistungen ausgeschlossen sind. Behandlungen innerhalb dieser Frist werden möglicherweise nicht erstattet.
- Fehlender Heil- und Kostenplan (HKP): Bei Zahnersatz und aufwendigeren Behandlungen verlangen viele Tarife, dass vor Behandlungsbeginn ein HKP eingereicht und genehmigt wird. Ohne vorherige Genehmigung kann die Erstattung gekürzt oder abgelehnt werden.
- Leistungsausschluss im Tarif: Nicht jede Behandlung ist in jedem Tarif enthalten. Implantate, Kieferorthopädie oder professionelle Zahnreinigung können je nach Tarif ausgeschlossen oder nur teilweise abgedeckt sein.
- Vorerkrankung oder angeratene Behandlung: Waren Zahnprobleme bereits bei Vertragsabschluss bekannt oder dokumentiert, kann die Versicherung die Leistung mit Verweis auf eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ablehnen.
- Gebührenordnung überschritten: Die Erstattung orientiert sich in der Regel an den Regelhöchstsätzen der GOZ. Bei Überschreitung kann die Versicherung die Differenz ablehnen.
Ihre Rechte: Was Sie wissen sollten
- § 14 VVG – Regulierungspflicht: Die ERGO muss innerhalb eines Monats nach Eingang aller Unterlagen über Ihren Anspruch entscheiden.
- § 28 VVG – Verhältnismäßigkeit: Selbst bei einer Obliegenheitsverletzung (z. B. fehlender HKP) darf die Kürzung nicht willkürlich ausfallen – sie muss verhältnismäßig sein.
- Transparenzgebot: Unklare oder überraschende Klauseln in den Versicherungsbedingungen können nach § 305c BGB unwirksam sein.
- Widerspruchsrecht: Sie können jeder Ablehnung schriftlich widersprechen und eine erneute Prüfung verlangen.
Schritt für Schritt: Was Sie jetzt tun können
- Ablehnungsschreiben prüfen: Stimmt der genannte Ausschlussgrund mit Ihrem Tarif überein? Liegt die Behandlung tatsächlich in der Wartezeit?
- Vertragsbedingungen lesen: Prüfen Sie die AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) Ihres ERGO-Tarifs – speziell den Leistungskatalog und die Ausschlussklauseln.
- Schriftlich widersprechen: Setzen Sie der ERGO eine Frist von 14 Tagen zur Nachprüfung. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen bei.
- Ombudsmann einschalten: Der Versicherungsombudsmann prüft Ihren Fall kostenlos. Bei Streitwerten bis 10.000 € ist seine Entscheidung für die Versicherung bindend.
- Fachanwalt konsultieren: Spätestens wenn die ERGO beim Widerspruch bleibt, sollten Sie rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Unsere Empfehlung: Fachanwalt für Versicherungsrecht
Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihre ERGO-Ablehnung prüfen und Ihre Ansprüche durchsetzen. Gerade bei Zahnzusatzversicherungen gibt es viele Urteile zugunsten von Versicherten. Viele Erstberatungen sind kostenlos.
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